Prof. Dr. Jochen Schneider Rechtsanwalt, München
Prof. Dr. Jochen Schneider, Rechtsanwalt, war zunächst in der Computersparte eines Großkonzerns tätig - später wurde er Partner einer Münchener Anwaltskanzlei. Er ist Honorarprofessor an der Universität München. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Recht der Informationstechnologie, insbesondere Computerrecht. Dabei ist er vornehmlich befaßt mit dem Entwurf und der Überprüfung von Verträgen und AGB über die Entwicklung, Lizenzierung und Pflege von Software- und Hardwaresystemen sowie mit urheberrechtlichen Fragen. Neben verschiedenen Publikationen ist Prof. Dr. Schneider Autor des Standardwerkes "Handbuch des EDV-Rechts" sowie Mitherausgeber der Zeitschrift "Computerrecht Intern". Außerdem ist er im Bereich des IT-Rechts Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses im DAV.