Martin Lang Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, München

Biografie
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Martin Lang ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist als Fachanwalt für Erbrecht mit Einzelkanzlei in München ausschließlich im Erbrecht tätig. Autor Kommentare C. H. Beck EBurandt/Rojahn §§ 2100 – 2146 und Kurze Vorsorgerecht, Mitgliedschaften in der DAV-Arbeitsgemeinschaft Erbrecht, der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie dem Vorsorgeanwalt e.V. Herr Lang war von 2007 – 2011 Mitglied Satzungsversammlung Bundesrechtsanwaltskammer und von 2011 bis 2018 Mitglied Vorstand Rechtsanwaltskammer München, von 1999 – 2007 Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss Forum Junge Anwaltschaft sowie von 2003 - 2007 dessen Vorsitzender.