Martin Lang Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, München
Martin Lang ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist als Fachanwalt für Erbrecht mit Einzelkanzlei in München ausschließlich im Erbrecht tätig. Autor Kommentare C. H. Beck EBurandt/Rojahn §§ 2100 – 2146 und Kurze Vorsorgerecht, Mitgliedschaften in der DAV-Arbeitsgemeinschaft Erbrecht, der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie dem Vorsorgeanwalt e.V. Herr Lang war von 2007 – 2011 Mitglied Satzungsversammlung Bundesrechtsanwaltskammer und von 2011 bis 2018 Mitglied Vorstand Rechtsanwaltskammer München, von 1999 – 2007 Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss Forum Junge Anwaltschaft sowie von 2003 - 2007 dessen Vorsitzender.