Prof. Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Dortmund, Honorarprofessor der Universität zu Köln

Biografie

Prof. Dr. Martin Rehborn ist seit 1983 als Rechtsanwalt in Dortmund niedergelassen, seit dem Jahre 2005 Fachanwalt für Medizinrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Gesundheitsrecht - innerhalb dieses Gebietes befasst er sich insbesondere mit der Beratung und Vertretung von Krankenhäusern, dem Arzthaftungsrecht (Vertretung nur auf Behandlerseite), dem Gesellschafts- und Kartellrecht sowie der Schiedsgerichtsbarkeit. Seit dem Jahre 2003 ist er Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für "Gesundheitsrecht". Dort wurde er im Jahre 2009 zum Honorarprofessor ernannt. Prof. Dr. Rehborn ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift "GesundheitsRecht" (GesR) sowie Mitglied des Herausgeberbeirates der "MDR". Von ihm stammen Darstellungen/Kommentierungen des Arzthaftungsrechts, Das Prozess-Formular-Buch 2010, der ärztlichen Berufsordnung, Fachanwaltskommentar Medizinrecht 2012, des Krankenhausrechts (in Ratzel/Luxenburger, Handbuch Medizinrecht 2011 gemeinsam mit Dr. Heike Thomae), der kompetenziellen medizinrechtlichen Vorschriften im GG (in: Fraiuf/Höfling, Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Loseblatt). Als Referent tritt er insbesondere zu Fragen des Arzthaftungs-, Vertragsarzt- und Krankenhausrechts in Erscheinung. Prof. Dr. Rehborn ist u. a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR), der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. sowie der Vereinigung Deutscher Medizinrechtslehrer und -lehrerinnen.