Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Lübbecke

Biografie
Foto: Monika B. Hähn

Monika B. Hähn ist Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen nach langjähriger Tätigkeit in streitigen Familien- und Erbsachen, sowie im Gesellschaftsrecht, mittlerweile in der fachgebietsübergreifenden notariellen Vertragsgestaltung bei Unternehmensnachfolgen, Trennung, Scheidung und der vor- und nachsorgenden Regelung von Erbfällen, wobei Unternehmensnachfolgen in der Landwirtschaft einen wesentlichen Schwerpunkt bilden. Im Buch von Rißmann (Hrsg.) "Die Erbengemeinschaft" ist sie Autorin des Kapitels zum Landwirtschaftserbrecht, im Damrau (Hrsg.), "Praxiskommentar Erbrecht" hat sie ab der 2. Auflage § 2049 BGB bearbeitet, im Krug "Pflichtteilsrechtprozess" ist sie Autorin der Kapitel zu den Schnittstellen Familien- und Erbrecht, zum Landwirtschaftserbrecht, zum Schiedsverfahren und zu Gebühren, im Kommentar Burandt/Rojahn "Erbrecht" hat sie verschiedene Sondervorschriften zum Erbrecht kommentiert, wie z.B. im ApoG, WaffenG, GastG, BRAO, StBerG. Sie ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Erbrecht, Agrarrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV, Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses Anwaltsnotariat im DAV und des Fachausschusses Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Hamm.