Philipp Stark Vorsitzender Richter am LSG Baden-Württemberg, Stuttgart

Biografie
Foto: Philipp Stark

Philipp Stark ist seit 1996 Sozialrichter. Er war von 2001 bis 2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, wo er überwiegend Voten für Entscheidungen zur Rentenüberleitung und zur Unfallversicherung erstellte. Von 2005 bis 2013 war er als Richter am Landessozialgericht Stuttgart tätig, wo er sich schwerpunktmäßig mit den Bereichen Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung befasste. Ab 2008 nahm er dort als Präsidialrichter im 1. Senat und stellvertretender Pressesprecher auch Aufgaben der Gerichtsverwaltung wahr. Von 2013 bis 2019 war Philipp Stark Vizepräsident des Sozialgerichts Karlsruhe. Seit November 2019 ist er Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, wobei zu seinen aktuellen richterlichen Tätigkeitsschwerpunkten das SGB III, das SGB VI, das SGB VII sowie das SGB IX gehören. Zum SGB II, SGB III und SGB VII hat Philipp Stark Kommentarbeiträge verfasst (Estelmann, Kommentar zum SGB II - Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, Großkommentar zum SGB III - Jahn, Kommentar zum SGB VII). Außerdem ist er Mitautor des Mitarbeiterkommentars zum BVerfGG und Mitverfasser des Werks Mutschler, Kostenrecht in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Er ist zudem seit vielen Jahren als Prüfer und Korrektor in der ersten und zweiten Juristischen Staatsprüfung im Bereich des Öffentlichen Rechts sowie im Schwerpunktbereich Sozialrecht tätig. Für die DeutscheAnwaltAkademie ist er seit 2010 Dozent für Sozialrecht.