Stephan Rißmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Berlin

Biografie
Foto: Stephan Rißmann

Stephan Rißmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Berlin (mit Zweigestellen in Potsdam und Stuttgart). Er ist seit über 20 Jahren ausschließlich auf Erbrecht und Vermögensnachfolge spezialisiert. Er ist Herausgeber des Buches "Die Erbengemeinschaft" und Autor der Kapitel "Rechte der Miterben untereinander und gegenüber Dritten", "Beendigung der Erbengemeinschaft", "Erbscheinsverfahren, Prozessführung und Zwangsvollstreckung" sowie "Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare". Im Buch "Fachanwalt für Erbrecht" hat er den Abschnitt "Die Erbengemeinschaft" verfasst sowie im "Formularbuch Erbrecht"" den Abschnitt "Die Ansprüche der Erbengemeinschaft". Im "Praxiskommentar Erbrecht" hat er die §§ 2032-2049 BGB kommentiert. Im beck-online. GROSSKOMMENTAR kommentiert er die §§ 2032-2048 (gemeinsam mit Dr. Stephan Szalai) sowie die §§ 2049-2057a.