Stephan Schmidt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Datenschutzbeauftragter, Mainz
Stephan Schmidt, seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2008 Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er ist auf die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Telekommunikations- und IT-Recht, Software- und Internetrecht sowie Datenschutz spezialisiert. Er ist für diverse, teils internationale Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter benannt. Rechtsanwalt Schmidt ist Gebietsleiter der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (davit) im DAV und Autor diverser Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht (z. B. Mitautor im BeckOK Datenschutzrecht und in Koreng/Lachenmann, Formularhandbuch Datenschutzrecht).


