50. Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht – Online
Die Klausuren werden in Präsenz geschrieben. Für alle Klausuren stehen Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hambug und München als Orte zur Auswahl.
Online | Mittwoch, 20. Oktober 2027, 14:15 Uhr bis Samstag, 19. Februar 2028, 16:00 Uhr (120 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 42450-27
Der Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht umfasst 120 Vortragsstunden und 15 Klausurstunden.
Er gliedert sich in 6 mehrtägige Online-Bausteine sowie 3 Klausuren à 5 Stunden, die in Präsenz geschrieben werden. Versäumte Stunden bzw. Klausuren können in einem anderen Lehrgang nachgeholt werden.
- 20.10.2027 · 14:15 - 18:45 Uhr
Allgemeines Verwaltungsrecht I
- 21.10.2027 · 09:00 - 13:15 Uhr
Allgemeines Verwaltungsrecht I
- 21.10.2027 · 14:15 - 18:45 Uhr
Verwaltungsprozessrecht
Arne Schwemer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hamburg - 22.10.2027 · 09:00 - 13:15 Uhr
Verwaltungsprozessrecht
Arne Schwemer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hamburg
Ausführliche Inhalte
Allgemeines Verwaltungsrecht I
Beteiligte des Verwaltungsrechtsverhältnisses; Rechtsgebiete des Verwaltungshandelns; Bindungen der Verwaltungen im öffentlichen Recht (Gesetzesbindung, Gesetzesvorrang, Gesetzesvorbehalt); Ansprüche im Verwaltungsrechtsverhältnis (Begünstigung, Abwehr, Folgenbeseitigung, Unterlassung); Nachprüfung von Verwaltungsrechtsakten (Beurteilungsermächtigung, Beurteilungsfehler, gebundene Rechtsfolge oder Ermessen); Wirksamkeit der Verwaltungsrechtsakte: Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsakte (Nichtigkeit und Aufhebung des VA); Zusicherung, öffentlich-rechtlicher Vertrag
Verwaltungsprozessrecht
Rechtsschutz in der Hauptsache: Struktur des Verwaltungsprozesses; Verfahrungsgrundsätze; Klageerhebung und Antragstellung; gerichtsbezogene Sachentscheidungsvoraussetzungen, beteiligtenbezogene Sachentscheidungsvoraussetzungen, Klage-/Antragsartabhängige Sachentscheidungsvoraussetzungen; Übersicht zu den Klagearten; Begründetheit der Klage; Akteneinsicht und Geheimnisschutz; Rechtsmittel und Rechtsbehelfe des Klageverfahrens; Verfahrensbeendigung ohne Streitentscheidung
Einstweiliger Rechtsschutz: System des einstweiligen Rechtsschutzes im Verwaltungsprozessrecht; Anwendungsbereiche von §§ 80, 80a VwGO und § 123 VwGO; aufschiebende Wirkung gemäß § 80 I VwGO; Wiederherstellung/Anordnung des Suspensiveffekts gemäß § 80 VwGO; vorläufiger Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung; einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO; einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren gemäß § 47 VI VwGO; Rechtsmittel im einstweiligen Rechtsschutz
Wer referiert?
Wo findet der Lehrgang statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 2.165 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 2.285 € Mitglied DAV
- 2.485 € Nichtmitglied
- zzgl. 280 € Gebühr schriftliche Klausuren
von der Umsatzsteuer befreit
Arbeitsunterlagen (Skript oder Präsentation) digital • Ratenzahlung möglich


