63. Fachanwaltslehrgang Strafrecht - AUSGEBUCHT
Köln | Donnerstag, 28. September 2023, 09:00 Uhr bis Samstag, 16. Dezember 2023, 18:15 Uhr (120 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 42263-23
- 02.11.2023 · 09:00 - 12:15 UhrKapitalstrafrecht, Umgang mit dem SV, Kriminalistik - Teil 1 von 3 Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld
- 02.11.2023 · 13:15 - 18:15 UhrKapitalstrafrecht, Umgang mit dem SV, Kriminalistik - Teil 2 von 3 Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld
- 03.11.2023 · 09:00 - 12:15 UhrKapitalstrafrecht, Umgang mit dem SV, Kriminalistik - Teil 3 von 3 Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld
- 03.11.2023 · 13:15 - 18:15 UhrBetäubungsmittelstrafrecht - Teil 1 von 1 Dr. Matthias Schütrumpf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, München
- 04.11.2023 · 09:00 - 12:15 UhrMaterielles Recht anhand aktueller Rechtsprechung - Teil 1 von 2 Prof. Dr. Christian Jäger, Universität Erlangen-Nürnberg
- 04.11.2023 · 13:15 - 18:15 UhrMaterielles Recht anhand aktueller Rechtsprechung - Teil 2 von 2 Prof. Dr. Christian Jäger, Universität Erlangen-Nürnberg
Ausführliche Inhalte
Kapitalstrafrecht, Umgang mit dem SV, Kriminalistik; Recht der Strafzumessung; Materielles Recht anhand aktueller Rechtsprechung
Materielles Recht anhand aktueller Rechtsprechung; Recht der Strafzumessung; Kapitalstrafrecht, Umgang mit dem Sachverständigen, Kriminalistik
Neuere Rechtsprechung zum Allgemeinen Teil: Die moderne Zurechnungslehre: Ausschluss der Zurechnung bei fehlendem Pflichtwidrigkeitszusammenhang; Ausschluss der Zurechnung bei
eigenverantwortlicher Selbstgefährdung; Zurechnung bei abweichenden Kausalverläufen; Thematisierung der Frage, wie die einverständliche Fremdgefährdung zu berücksichtigen ist
Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit in neuester Rechtsprechung
Versuchsdogmatik (Wann beginnt der Anfang der Ausführung?): Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Wann liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor? Wann Unfreiwilligkeit?); Darlegung der neuesten Rechtsprechung
Neuere Rechtsprechung zu den Rechtfertigungsgründen, insbesondere zu § 32 StGB; der Notwehrexzess
Zentrale praxisrelevante Delikte des BTs im Spiegel der neueren Rechtsprechung: Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, sexuelle Nötigung und Brandstiftungsdelikte; Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere die Qualifikationen (§ 244 StGB, § 250, Abs. 1, §250, Abs. 2)
Medizinstrafrecht: die neueste Rechtsprechung zur Sterbehilfe (zentrales Thema: Patientenverfügung), fahrlässiges Verhalten von Ärzten beim Heileingriff (Kunstfehler), der Abrechnungsbetrug sowie das Organhandelsverbot
Rechtspolitische Konzeption des Gesetzes; das Instrumentarium: insbesondere Geldstrafe und Freiheitsstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung samt Widerruf; Einziehung und Verfall
Bedeutung des gesetzlichen Strafrahmens und die strafzumessungserheblichen Umstände; der Vorgang der Strafzumessung; der richtige Strafrahmen (insbes. minderschwere Fälle, fakultative Strafrahmenverschiebungen bei § 21 und § 23 StGB), Einordnung der Tat in den gesetzlichen Strafrahmen, zulässige und unzulässige Strafzumessungserwägungen
Maßregeln der Besserung und Sicherung (z. B. Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus; Sicherungsverwahrung; Entzug der Fahrerlaubnis) Bedeutung der „Strafzumessungsverteidigung“
Wer referiert?
Wo findet der Lehrgang statt?
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Telefon: 0221 / 20130
Was kostet die Teilnahme?
- 2.165 € Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
- 2.165 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/ Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 2.285 € Mitglieder Anwaltverein
- 2.485 € Nichtmitglieder
- zzgl. 280 € Gebühr Klausuren
von der Umsatzsteuer befreit
Pausenerfrischungen • Seminarunterlagen (Skript oder Präsentation) digital • Ratenzahlung möglich
In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein


