Änderungen im Bauplanungsrecht
Neu im Programm
Online | Mittwoch, 03. Dezember 2025 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62461-25
Das Seminar richtet sich an im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Justiziare und Justiziarinnen sowie an Mitarbeitende aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden und an Vertreter bzw. Vertreterinnen von Investoren/Investorinnen, Planern/Planerinnen und Projektentwicklern/Projektentwicklerinnen.
Das Bauplanungsrecht wurde in den vergangenen drei Jahren mehrfach geändert. Der thematische Schwerpunkt lag hier bei Erleichterungen für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Speicheranlagen sowie bei der Digitalisierung der Bauleitplanung. Hier sind weitere Änderungen geplant. Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, das aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet werden konnte, beabsichtigte der Gesetzgeber eine umfassende Reform des Baugesetzbuches, dessen thematischen Schwerpunkte nach wie vor in der Diskussion sind. Außerdem sind die unionsrechtlichen Vorgaben der RED-III-Richtlinie, die planungsrechtliche Erleichterungen für Erneuerbare Energien durch Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vorsehen, ins nationale Recht umzusetzen.
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Erleichterungen zur weiteren Beförderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien; Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land und Solarenergie
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Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Baulandmobilisierung und Flächenbereitstellung
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Stärkung der Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens
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Neusystematisierung des Baugesetzbuchs (Planungsgrundsätze, Abwägungsbelange)
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Straffung der Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen und der
Regelungen zu Umweltprüfung und Umweltbericht
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„Neue“ Festsetzungsmöglichkeiten
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Anpassungen der Stadt- und Siedlungsentwicklung an die Folgen des Klimawandels
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Erleichterungen bei Baugenehmigungen etwa für Aufstockungen, Hinterlandbebauung, Lockerungen beim „sich Einfügen“
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 136 € Mitglieder Anwaltverein
- 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie