Aktuelle Praxisfragen zum Zugang zu Leistungen bei Krankheit
Online | Dienstag, 20. Juni 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62009-23
Rechtsanwälte/-innen und Fachanwälte/-innen für Sozialrecht, Medizinrecht, Migrationsrecht
Trotz der Absicht des Gesetzgebers, in Deutschland einen weitgehend lückenlosen Schutz bei Krankheit zu schaffen, ist eine unbekannte Zahl von Menschen in Deutschland ohne Schutz bei Krankheit. Die Schätzungen schwanken zwischen 80.000 und 800.000 Menschen. Hiervon sind unterschiedliche Personen betroffen, so z. B. Obdachlose, Selbständige, illegale Einwanderer. Probleme gibt es aber auch bei deutschen Staatsangehörigen, die nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehren. Schließlich sind auch Leistungserbringer wie Krankenhäuser betroffen, die kranke Menschen behandeln müssen, aber oft Schwierigkeiten haben, einen Kostenträger zu ermitteln. Die Veranstaltung führt in die Problematik ein und bietet einen „Leitfaden“, das Problem am konkreten Fall zu lösen. Dabei werden unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und Literatur zu diesen Fragen die folgenden Schwerpunkte gewählt.
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Die Absicherung des Zugangs bei Krankheit durch das Grundgesetz und internationale Vorschriften (Grundzüge)
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Ausländerrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Zugang bei Krankheit
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Mögliche Ansprüche über die gesetzliche Krankenversicherung (insbesondere § 5 Abs. 1 Nr. 2a, Nr. 13 SGB V)
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Mögliche Ansprüche über die private Krankenversicherung (insbesondere Versicherung im Basistarif)
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Sozialhilferechtliche Ansprüche bei Krankheit (§ 48 S. 2 SGB XII „Quasiversicherung“, § 48 S. 1 SGB XII, §§ 4, 6 AsylbLG, Überbrückungsleistungen § 23 Abs. 3 S. 3 SGB XII)
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Die Stellung der Leistungserbringer im System der Durchführung von Leistungen (Ansprüche bei gesetzlicher bzw. privater Krankenversicherung bzw. sozialhilferechtlichen Ansprüchen insbesondere über Nothilfeansprüche gem. §§ 25 SGB XII, 6a AsylbLG)
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Grundsätze des außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens bei der Geltendmachung von Ansprüchen
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 174 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 261 € Mitglieder Anwaltverein
- 290 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download