Anfechtungs- und Haftungsrisiken für Banken – Kreditnehmereinheit, Wissen von Konsorten, Konzernstrukturen, Nichtgespräche
Online | Freitag, 19. April 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61702-24
Führungskräfte und Bankmitarbeiter/-innen aus Kreditabteilungen, insbesondere auch Intensive Care- und Work-out-Abteilungen, Rechtsanwälte/-innen und Unternehmensberater/-innen aus der insolvenznahen Beratung
Anhand von für die Praxis relevanten Fallbeispielen aus der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte wird ausgeführt, dass im Vorfeld und in der Krise des/der Bankkunden/-in bis in die Phase der Vorbereitung von Insolvenzanträgen erhebliche Risiken für die beteiligten Kreditinstitute auftreten. Diese Risiken sind durch das Inkrafttreten des StaRUG mit seinen restrukturierungsrechtlichen Instrumenten verlagert, z. T. verschärft worden. Die insolvenzanfechtungsrechtlichen Risiken werden nicht selten unterschätzt und vermeintliche Absicherungen aus der jüngsten Judikatur des BGH nicht zutreffend bewertet benannt. Im Vorfeld des sog. ESUG-Verfahrens führt die Unterlassung der Kommunikation mit den Beteiligten (das sog. "Nichtgespräch") möglicherweise dazu, dass Bankmitarbeitende gegen eine Vielzahl von Vorschriften verstoßen, aber auch Berater/-innen des Schuldners/der Schuldnerin ggf. ihre Mandatspflichten verletzen. Obwohl Haftungsurteile in den vergangenen Jahren mit oftmals existenzbedrohenden Summen zugenommen haben, wird die Haftung in der Krise weiterhin verkannt. Aus Bankkonsortien resultierende Anfechtungsrisiken sind nahezu unbekannt.
Auch die Regelung der Inanspruchnahmen von Instrumenten des Restrukturierungsrahmens durch den/die Schuldner/-in nach dem neuen StaRUG mindert die damit verbundenen Probleme nicht immer, wie angesprochen wird.
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Anfechtungsrisiken aus Konsortialkrediten
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Haftung von Bankmitarbeitenden und Beratenden in der Krise
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Das Nichtgespräch als sicherer Weg in die Haftung und Anfechtung
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Restrukturierungsrahmen, Anfechtung und Haftung
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie