Bauliche Veränderungen, E-Mobilität und Balkonkraftwerke in WEG-Verfahren richtig angehen

Wann findet das Seminar statt?

Düsseldorf | Freitag, 26. April 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71905-24_3

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen sowie Fachanwälte/-innen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Worum geht es?

Durch die WEG-Reform hat sich das Recht der baulichen Veränderungen komplett verändert. Im Seminar wird erläutert, welche Möglichkeiten Gemeinschaften im Hinblick auf bauliche Veränderungen haben und welche Ansprüche der einzelnen Eigentümer/-innen bestehen. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Ansprüche auf Ladestationen für die E-Mobilität und die Änderung zu Balkonkraftwerken gelegt. Die für Rechtsanwälte wichtige prozessuale Einkleidung bestehender Ansprüche bildet einen weiteren Kernpunkt. Dargestellt wird, welche Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung oder Verhinderung vor allem im Rahmen von Beschlussklage bestehen und welche Fallstricke lauern. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden tagesaktuell aufgegriffen.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Kann jetzt alles ohne Begrenzungen gebaut werden – wo liegen die Grenzen des § 20 Abs. 4 WEG?

  • Baubeschluss trotz vereinbarter Nutzung – kann das alte Schwimmbad weg?

  • Privilegierte Maßnahmen – Anspruch nur auf das „ob“ der Maßnahme – wie klappt die Umsetzung?

  • E-Mobilität – ist wirklich alles easy?

  • Strom vom Balkon – was ist mit der Verkehrssicherungspflicht?

  • Wenn man zu Gericht muss – Beschlussklagen gar nicht so einfach

  • Wie können die Eigentümer/-innen sich noch am Verfahren beteiligen und sollten sie es auch?

  • Und wenn es keinen Verwalter/keine Verwalterin gibt … – die verwalterlose WEG vor Gericht

Wer referiert?

Vorsitzender Richter am LG, Frankfurt a. M.

Wo findet das Seminar statt?

Holiday Inn Düsseldorf City, Toulouser Allee 5, 40211 Düsseldorf
Route bei Google Maps planen
Telefon: 0211 / 20541891
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 27. März 2024 • EZ/ÜF 122,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/ Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 272 € Mitglieder Anwaltverein
  • 302 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Seminarpaket

Persönliche Beratung
Lara Jürgens