Seminarpaket Miet- und WEG-Recht: 3 x 5 Stunden
Düsseldorf | Donnerstag, 25. April 2024, 08:00 Uhr bis Freitag, 26. April 2024, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71905-24
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Aktuelles im Gewerbemietrecht 2024
Donnerstag, 25. April 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, die im Gewerberaummietrecht gelegentlich oder regelmäßig tätig sind sowie Mitarbeitende von Immobilienunternehmen, insbesondere Fachawälte/-innen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Worum geht es? Zunächst wird einführend ein Aufriss über die Rechtsmaterie des Gewerberaummietrechts für die Teilnehmenden gegeben, für die das Gewerberaummietrecht nicht den Schwerpunkt ihrer beruflichen Praxis bildet. Es werden im Überblick die gesetzlichen Grundlagen sowie die Unterschiede zum Wohnraummietrecht herausgestellt. Alsdann werden immer wiederkehrende Problemkreise des Gewerberaummietrechts anhand neuerer Gerichtsentscheidungen besprochen. Themeninhalt werden auch aktuelle Fragen wie die (rechtssichere) Gestaltung von Indexierungsklausen und die Besprechung von einzelnen Rechtsfragen bei Photovoltaikverträgen sein.
Was sind die Schwerpunkte? -
Einführung in die Rechtsmaterie des Gewerberaummietrechts
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Besonderheiten des Gewerberaummietrechts
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Besprechung der neueren Rechtsprechung zu Kernthemen wie Schriftform, Laufzeit von Mietverträgen und AGB-Kontrolle im Gewerberaummietrecht.
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Vertiefende Ausführungen zur Gestaltung von Indexierungsklauseln im Rahmen der Darstellung von Mieterhöhungsmöglichkeiten im Gewerberaummietrecht
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Besonderheiten bei der Gestaltung von Photovoltaikverträgen
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Frankfurt/Main -
- Block 2: Bauliche Veränderungen, E-Mobilität und Balkonkraftwerke in WEG-Verfahren richtig angehen
Freitag, 26. April 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen sowie Fachanwälte/-innen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Worum geht es? Durch die WEG-Reform hat sich das Recht der baulichen Veränderungen komplett verändert. Im Seminar wird erläutert, welche Möglichkeiten Gemeinschaften im Hinblick auf bauliche Veränderungen haben und welche Ansprüche der einzelnen Eigentümer/-innen bestehen. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Ansprüche auf Ladestationen für die E-Mobilität und die Änderung zu Balkonkraftwerken gelegt. Die für Rechtsanwälte wichtige prozessuale Einkleidung bestehender Ansprüche bildet einen weiteren Kernpunkt. Dargestellt wird, welche Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung oder Verhinderung vor allem im Rahmen von Beschlussklage bestehen und welche Fallstricke lauern. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden tagesaktuell aufgegriffen.
Was sind die Schwerpunkte? -
Kann jetzt alles ohne Begrenzungen gebaut werden – wo liegen die Grenzen des § 20 Abs. 4 WEG?
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Baubeschluss trotz vereinbarter Nutzung – kann das alte Schwimmbad weg?
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Privilegierte Maßnahmen – Anspruch nur auf das „ob“ der Maßnahme – wie klappt die Umsetzung?
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E-Mobilität – ist wirklich alles easy?
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Strom vom Balkon – was ist mit der Verkehrssicherungspflicht?
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Wenn man zu Gericht muss – Beschlussklagen gar nicht so einfach
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Wie können die Eigentümer/-innen sich noch am Verfahren beteiligen und sollten sie es auch?
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Und wenn es keinen Verwalter/keine Verwalterin gibt … – die verwalterlose WEG vor Gericht
Wer referiert?
Vorsitzender Richter am LG, Frankfurt a. M. -
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0211 / 20541891
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 27. März 2024 • EZ/ÜF 122,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie