Bauliche Veränderungen – Voraussetzungen, Grenzen, Prozessrechtliches
Neu im Programm!
Online | Montag, 29. September 2025 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61952-25
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Bauliche Veränderungen – etwa der Einbau eines Personenaufzuges, die Errichtung eines Gartenhauses oder die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität – gehören zu den „Standmaßnahmen“ in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Recht der baulichen Veränderungen ist mit der letzten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in den §§ 20, 21 grundlegend neu geordnet worden. Das Gesetz nennt eine Reihe von Voraussetzungen, etwa für die Beschlussfassung, für „privilegierte bauliche Veränderungen“, für die Grenzen der Umgestaltung der Wohnanlage, aber auch für die Verteilung anfallender Kosten unter Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen. Das Seminar vermittelt aus rechtsberatender Perspektive einen grundlegenden Ein- und Überblick zu den jeweiligen Voraussetzungen von baulichen Veränderungen in der Gemeinschaft und den damit verbundenen Praxisproblemen für die mit der Durchführung befassten WEG-Verwaltung, aber auch aus Sicht der einzelnen Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen. Anhand von vielzähligen Beispielen aus der Gerichtspraxis unter Einschluss der jüngsten Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte werden materiell-rechtliche Voraussetzungen vermittelt und aktuelle Probleme sowie prozessrechtliche Fragestellungen behandelt.
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Was ist eine „bauliche Veränderung“ i. S. v. § 20 WEG?
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„Beschlusskompetenz“, „Beschlusszwang“
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Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen (§§ 18, 19 WEG)
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Privilegierte bauliche Veränderungen (insbesondere E-Mobilität, Barrierreduzierung)
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Grenzen baulicher Veränderungen
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Anspruch auf Vornahme baulicher Veränderungen
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Kostenverteilung und ihre Voraussetzungen (§ 21 WEG)
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Typische „Beschlussfehler“
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Vorbereitung und Durchführung von „Baubeschlüssen“ durch die Verwaltung
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 136 € Mitglieder Anwaltverein
- 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie