Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbfall

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 07. Mai 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61303-25

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Erbrecht

Worum geht es?

Die Bereitschaft, familiäre Pflege im häuslichen Umfeld zu erbringen, wird in aller Regel aus affektiven Gründen versprochen und geleistet. Gleichwohl stellt sie einen rechtlich ausgleichungswürdigen Vorteil dar und, soweit als Gegenleistung in Übergabeverträgen vorgesehen, auch einen ökonomisch bestimmbaren Wert im Rahmen der Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Pflegeleistungen und Hilfsleistungen – Standortbestimmung/Relevanz im Erbrecht

  • Welche Wertansätze für Hilfs- und Pflegeleistungen?

  • Hebelwirkung des § 2057a BGB bei Pflegeleistungen zwischen Miterben/-innen

  • Ausgleichung von Pflegeleistungen im Pflichtteilsrecht §§ 2057a, 2316 BGB

  • Pflegeleistungen bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen §§ 2303, 2325 BGB

  • Gefährdung der vorweggenommenen Erbfolge durch Nichterfüllung von Pflegeleistungen

  • Keine Zuwendungen in Benachteiligungsabsicht bei verbundenen Pflegeverpflichtungen §§ 2287, 2288 BGB

  • Umsetzung in Praxis und Prozess

  • Begleitend ausgewählte Rechtsprechung

Wann finden die Vorträge statt?

10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Dr. Eva Kreienberg
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Informationstechnologierecht, Kaiserslautern

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbfall

Persönliche Beratung
Petra Schrinner