Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbfall
Online | Mittwoch, 07. Mai 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61303-25
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Erbrecht
Die Bereitschaft, familiäre Pflege im häuslichen Umfeld zu erbringen, wird in aller Regel aus affektiven Gründen versprochen und geleistet. Gleichwohl stellt sie einen rechtlich ausgleichungswürdigen Vorteil dar und, soweit als Gegenleistung in Übergabeverträgen vorgesehen, auch einen ökonomisch bestimmbaren Wert im Rahmen der Pflichtteilsergänzungsansprüche.
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Pflegeleistungen und Hilfsleistungen – Standortbestimmung/Relevanz im Erbrecht
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Welche Wertansätze für Hilfs- und Pflegeleistungen?
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Hebelwirkung des § 2057a BGB bei Pflegeleistungen zwischen Miterben/-innen
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Ausgleichung von Pflegeleistungen im Pflichtteilsrecht §§ 2057a, 2316 BGB
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Pflegeleistungen bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen §§ 2303, 2325 BGB
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Gefährdung der vorweggenommenen Erbfolge durch Nichterfüllung von Pflegeleistungen
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Keine Zuwendungen in Benachteiligungsabsicht bei verbundenen Pflegeverpflichtungen §§ 2287, 2288 BGB
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Umsetzung in Praxis und Prozess
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Begleitend ausgewählte Rechtsprechung
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie