Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 13. Oktober 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62856-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für IT-Recht und/oder Arbeitsrecht. Es ist auch geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, Personal- und IT-Manager und -managerinnen, Vertreter und Vertreterinnen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen sowie für Mitglieder in Betriebs- und Personalräten.

Worum geht es?

Der Beschäftigtendatenschutz ist seit Wirksamwerden der DSGVO nicht nur von europarechtlichen Regelungen, sondern weiterhin von nationalen Vorschriften auch des Individual- und Kollektivarbeitsrechts geprägt. Seitens der Aufsichtsbehörden und Gerichte erlangt der Beschäftigtendatenschutz große Aufmerksamkeit, u. a. durch Urteile zur weitgehenden Europarechtswidrigkeit von § 23 HDSIG (und § 26 BDSG), zur Gestaltungsfreiheit in Kollektivvereinbarungen nach Art. 88 DSVGVO, zu Gestaltungsgrenzen bei Regelungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie zu Schadenersatzansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Übersehen wird häufig, dass insbesondere auch Bewerber und Bewerberinnen in den Anwendungsbereich des Beschäftigtendatenschutzes fallen. Dieser beginnt mit dem Bewerbungsprozess, setzt sich beim Onboarding der Mitarbeitenden fort und endet erst mit der vollständigen Löschung aller Beschäftigtendaten, ggf. weit nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Dazwischen kann es zu internen Ermittlungen, einem Profiling der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, der Verarbeitung von Beschäftigtendaten mittels Künstlicher Intelligenz und der Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen kommen. Das Seminar gibt praktische Empfehlungen für die Umsetzung der vielfältigen Rechtspflichten an den Schnittstellen von Arbeits- und Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Crashkurs Datenschutzrecht

  • Beschäftigtendatenschutz in Deutschland: Aktuelles vom Gesetzgeber und aus der Rechtsprechung

  • Welche Datenverarbeitungen erlaubt der Arbeitsvertrag, welche das Gesetz?

  • Die Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis: Konstellationen und Anforderungen

  • Interessenabwägung im Beschäftigungsverhältnis in der Praxis

  • Datenschutz im Betriebsrat und betriebliche Mitbestimmung im Datenschutzrecht?

  • Betriebsvereinbarungen als datenschutzrechtliches Regelungsinstrument?

  • Beschäftigtendatenschutz in Matrixorganisationen und (internationalen) Konzernen

  • Künstliche Intelligenz und Beschäftigtendaten: Zusätzliche Anforderungen aus der KI-VO

  • Effektive Compliance und Beschäftigtendatenschutz: Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten

  • Praxishinweise: Aufsichtsbehördliches Verfahren, Sanktionen und Schadenersatz

Wer referiert?

Foto: Sven Braun
Wirtschaftsjurist, Informatiker, Mönchengladbach
Foto: Sascha Kremer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Mönchengladbach

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 216 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 324 € Mitglied DAV
  • 360 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"

Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO

Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff