Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht

Wann findet das Seminar statt?

Köln | Freitag, 23. April 2027 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72208-27_2

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, aber auch an Opferanwälte und Opferanwältinnen, die Kenntnisse in diesem sensiblen Gebiet des Strafrechts erwerben oder vertiefen möchten. Insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht sind angesprochen.

Worum geht es?

Anhand praktischer Beispiele aus Strafverfahren wird der Umgang mit Mandanten und Mandantinnen und die Effizienz der Strafverteidigung im Sexualstrafrecht erläutert. Das Seminar verschafft zudem einen umfassenden Einblick in die gutachterliche Vorgehensweise und Methodik bei aussagepsychologischen Begutachtungen in Sexualstrafsachen, wobei auch potentielle Fehlerquellen im Gutachten thematisiert werden.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Von der Anbahnung eines potentiellen Mandats im Sexualstrafrecht zur Übernahme der Verteidigung

  • Erwartungen des Mandanten/der Mandantin an die Verteidigung

  • Erwartungen des Verteidigers/der Verteidigerin an den Mandanten/die Mandatin

  • Schweigen? Schweigen! „Kommt drauf an.“

  • Aussage gegen Aussage und die verfahrensrechtlichen Konsequenzen

  • Verständigung?

  • Verteidigung in der Tatsacheninstanz: „Es ist zu tun, was zu tun ist!“

  • Materiell-rechtliche Fragen im Sexualstrafrecht

  • Aktuelle Rechtsprechung im Sexualstrafrecht

  • Aussagepsychologische Methodik

  • Qualitätsanforderungen an und mögliche Fehlerquellen in aussagepsychologischen Gutachten

  • Analyse und Kritik von aussagepsychologischen Gutachten

  • Auswahl und Kontrolle von (Psycho-)Sachverständigen

  • Beweisantrag und alternatives Gutachten (Second Opinion) vor dem Hintergrund der Revision

  • Die Sistierung des/der „eigenen“ Sachverständigen gem. § 245 StPO

  • Die zivilrechtliche Haftung von Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen mit Blick auf § 839 a BGB

  • Die zivilrechtliche Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger (§ 839 a BGB) mit Blick auf die Wiederaufnahme des Strafverfahrens

  • Revisionsrechtliche Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters/der Tatrichterin

  • Tatrichter/Tatricherin

  • Prozessuale Besonderheiten

  • Wiederaufnahme des Verfahrens

  • Nebenklage

  • Täter-Opfer-Ausgleich

Wer referiert?

Foto: Dr. Anja Murmann
Rechtspsychologin (M.Sc.), Psychologin (M.Sc.), Bonn
Foto: Derk Röttgering
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Gescher

Wo findet das Seminar statt?

Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstr. 199, 50676 Köln
Route bei Google Maps planen
Telefon: 0221 / 20130
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 31. März 2027 • EZ/ÜF 128,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 296 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 444 € Mitglied DAV
  • 493 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht

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Persönliche Beratung
Jana Hartwig