Best practice: Unions- oder nationales Schutzrecht im Verletzungsverfahren
Online | Dienstag, 11. Juni 2024 • 11:00 - 13:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61507-24
Rechtsanwälte/-innen, Patentanwälte/-innen, Mitarbeitende in Rechts- und Markenabteilungen von Unternehmen
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden die prozesstaktisch wichtigen Unterschiede zwischen den Regelungen zur nationalen und zur Unionsmarke zu verdeutlichen. Das Seminar bietet Entscheidungshilfe dazu, ob im Einzelfall ein Verletzungsverfahren auf Basis einer nationalen Marke oder einer Unionsmarke taktisch sinnvoller ist. Es verbessert die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit im Verletzungsverfahren nachhaltig.
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Internationale, sachliche und örtliche Zuständigkeit
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Unterschiede zwischen Brüssel-Ia-VO und UMV
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Einstweiliger Rechtsschutz
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Taktik bei Widerklage und Aussetzungsantrag in Alicante (“EUIPO Torpedo“)
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Aktuelle Rechtsprechung, z. B. EuGH zum anwendbaren Recht im Tatortgerichtsstand und zur Rechtsnatur der Widerklage im Unionsrecht
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 100 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 150 € Mitglieder Anwaltverein
- 150 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 167 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen zum Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer