Best practice: Unions- oder nationales Schutzrecht im Verletzungsverfahren

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 11. Juni 2024 • 11:00 - 13:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61507-24

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, Patentanwälte/-innen, Mitarbeitende in Rechts- und Markenabteilungen von Unternehmen
Worum geht es?
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden die prozesstaktisch wichtigen Unterschiede zwischen den Regelungen zur nationalen und zur Unionsmarke zu verdeutlichen. Das Seminar bietet Entscheidungshilfe dazu, ob im Einzelfall ein Verletzungsverfahren auf Basis einer nationalen Marke oder einer Unionsmarke taktisch sinnvoller ist. Es verbessert die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit im Verletzungsverfahren nachhaltig.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Internationale, sachliche und örtliche Zuständigkeit
  • Unterschiede zwischen Brüssel-Ia-VO und UMV
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Taktik bei Widerklage und Aussetzungsantrag in Alicante (“EUIPO Torpedo“)
  • Aktuelle Rechtsprechung, z. B. EuGH zum anwendbaren Recht im Tatortgerichtsstand und zur Rechtsnatur der Widerklage im Unionsrecht

Wer referiert?

Foto: Dr. Ralf Hackbarth
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München

Wo findet das Seminar statt?

Zoom, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 97 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 145 € Mitglieder Anwaltverein
  • 145 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
  • 161 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen zum Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer

Best practice: Unions- oder nationales Schutzrecht im Verletzungsverfahren

Persönliche Beratung
Jana Hartwig