Betäubungsmittelstrafrecht
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 24. November 2022 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72262-22_1
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mandate mit Betäubungsmitteldelikten bearbeiten oder bearbeiten wollen, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht.
Das Seminar thematisiert neben dem materiellen Betäubungsmittelstrafrecht insbesondere praxisrelevante Verteidigungsstrategien sowie die korrespondierende aktuelle Rechtsprechung.
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Betäubungsmittel: Mengen und Wirkstoffgehalt - mit und ohne Analyse
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Straftatbestände des BtMG und Strafrahmen
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Verteidigungsstrategien im Betäubungsmittelstrafrecht, Strafklageverbrauch, TKÜ, Onlinedurchsuchung, Widerspruchslösung, Auskunftsverweigerungsrecht, verdeckte Ermittler, Lockspitzel etc.
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Besonderheiten bei der Verteidigung von Konsumenten. Nachweis des Konsums, Abstinenzanweisung, stationäre oder ambulante Therapie, Substitution
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Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB oder Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG? Abgrenzungsprobleme, Chancen und Risiken
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Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG
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Änderungen bei der Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 3300200
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpakets: Besuchen Sie auch die anderen Blöcke des Pakets und profitieren Sie von einer rabattierten Teilnahmegebühr!
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