Betriebsbedingte Kündigung
Neu im Programm
Online | Donnerstag, 06. November 2025 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61061-25
Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen.
Die betriebsbedingte Kündigung ist die einzige der drei in § 1 Abs. 2 KSchG genannten Kündigungsarten, die der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin im Vorfeld einseitig gestalten und so die Voraussetzungen für eine Kündigung aktiv herbeiführen kann. In dem Seminar werden die rechtlichen Voraussetzungen dargestellt und darauf aufbauend die Strategien auf den Seiten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erörtert.
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Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses
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Bedeutung und Inhalt der unternehmerischen Entscheidung
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Formen der unternehmerischen Entscheidung (Stilllegung, Verlagerung, Personalabbau, Änderung des Anforderungsprofils an eine Stelle, Erwerberkonzept etc., zum Beispiel zur Einführung künstlicher Intelligenz)
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Gerichtliche Überprüfbarkeit der unternehmerischen Entscheidung
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Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung
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Vorbereitung und Durchführung der Sozialauswahl
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Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten
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Betriebsratsanhörung, Anhörung der Schwerbehindertenvertretung
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Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzrechtsstreit
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Besonderheiten beim Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste
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Massenentlassung (insbesondere Möglichkeit der Kündigung in Wellen)
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Wechsel in die Transfergesellschaft
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Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsübergang
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Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz
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Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie