Cannabis als Medizin

Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 06. November 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62053-25

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Sozialrecht, Medizinrecht und Strafrecht.

Worum geht es?

Die zum 1. April 2024 in Kraft getretenen neuen Regelungen des Cannabis-Gesetzes strahlen auch auf die Regelungen im SGB V zur Verordnung von medizinischem Cannabis im Rahmen des Leistungsanspruchs nach dem SGB V aus. Zudem wird sich auf Basis dieser Gesetzgebung die Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Genehmigung der Verordnung von Cannabis zu Lasten der GKV ändern müssen. Die neuen Regelungen des CanG und des darin eingebundenen MedCanG haben zudem auch Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung von Patienten und Patientinnen, die Cannabis als Medizin benötigen, es aber nicht zu Lasten der Krankenkassen verschrieben bekommen und es deswegen selbst anbauen. Sie unterfallen jetzt nicht mehr den strengen und teilweise wenig flexiblen Regelungen des BtmG, sondern spezielleren und flexibleren strafrechtlichen Vorschriften des CanG. Allerdings droht eine Rücknahme der Teillegalisierung von Cannabis durch die neue Bundesregierung. Die aktuellen Entwicklungen werden in dem Seminar ebenso thematisiert wie die Grundfragen des Einsatzes von Cannabis als Medizin.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Wie ist die Rechtslage zur Verschreibung der verschiedenen Formen von medizinischem Cannabis nach den letzten Reformen des § 31 SGB V und nach dem Inkrafttreten von CanG und MedCanG?

  • Welche neuen Reformen drohen – und was könnten Sie für die Patientinnen und Patienten bewirken?

  • Worauf müssen Ärzteschaft und Patientinnen und Patienten bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis achten?

  • Inwiefern werden Cannabisblüten, Dronabinol und Cannabisextrakte unterschiedlich behandelt?

  • Welche Elemente der Rechtsprechung des BSG aus 2022 haben für die Zukunft Bestand, und welche sind durch die Einführung des CanG und des § 31 Abs 7 SGB V überholt?

  • Wie sieht die neue strafrechtliche Situation für Patientinnen/Patienten und Ärzteschaft aus?

  • Was sind die neuen Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur genehmigungsfreien Verordnung von Cannabis, die 2024 beschlossen wurden und in Kraft treten werden?

  • Sind Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung von Cannabis als Medizin erhöhten Regressverfahren ausgesetzt, und wie können Sie sich dagegen ggf. schützen?

  • Was umfassen die Kinder- und Jugendschutzvorschriften des CanG, und welche Konsequenzen haben sie für Patientinnen und Patienten?

Wann findet der Vortrag statt?

09:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Oliver Tolmein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg, Honorarprofessor für Medizinrecht an der Georg-August-Universität Göttingen

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 273 € Mitglieder Anwaltverein
  • 303 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Cannabis als Medizin

Persönliche Beratung
Petra Schrinner