Cyberkriminalität in Verteidigung und Praxis

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 24. Juni 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62208-25

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen mit strafrechtlichem Mandat, insbesondere Fachanwälte/-innen für Strafrecht und IT-Recht

Worum geht es?

„Cybercrime“ ist heute allgegenwärtig und befindet sich im Wandel, weg von dem abtrennbaren Bereich hin zu einem den Alltag durchdringenden Themenkomplex – gemeinsam mit Fragen der Cybersecurity. In kurzweiliger und offener Gestaltung wird sich in diesem Seminar daher ganzheitlich der Cyberkriminalität gewidmet. Es wird ein Überblick über aktuelle Entwicklungen geboten, von aktuellen Schritten des Gesetzgebers über Cybercrime-Erscheinungsformen verbunden mit Ausflügen in das IT-Arbeitsstrafrecht und Datenschutzstrafrecht. Abgerundet wird der thematische Überblick durch eine Übersicht der technischen Grundlagen und juristischen Feinheiten zu Kryptowährungen, Hackerangriffen sowie zur Schnittmenge aus IT- und Arbeitsstrafrecht bei Geschäftsgeheimnissen. Ziel der Veranstaltung ist, die Teilnehmenden fit zu machen für Cyberkriminalität in der Strafverteidigung, aber auch in der juristischen Beratung von Unternehmen im präventiven Umgang mit Cyberkriminalität.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Einführung: Von Cybercrime zu Cybersecurity …?

  • Veränderungen der Gesetzeslandschaft rund um Cybercrime

  • Überblick über ausgewählte aktuelle Rechtsprechung zum IT-Strafrecht

  • Prozessualer Umgang mit digitalen Beweismitteln und Rechtsgrundlagen der IT-Forensik

  • Blockchain: Kryptowährungen und NFT (technische Basics und praktische Fragen im Strafverfahren sowie bei Einziehung und Vollstreckung, inkl. zivilrechtliche Fragen zur Verfügungsberechtigung)

  • Hervorgehobene Themenblöcke: Reverse Engineering im deutschen Strafrecht, aktuelle Rechtslage zu § 110 StPO, Sachverständige im IT-Strafverfahren, Auswirkungen des Geschäftsgeheimnisschutzes im IT- und Arbeitsstrafrecht, White Hat Hacking und Pentesting

  • Ausblick über den Tellerrand: Ransomware-Befall und Haftung im Unternehmen: Was müssen Strafrechtler/-innen im Umgang mit betroffenen Unternehmen mindestens im Blick haben?

Wann findet der Vortrag statt?

10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Strafrecht, Alsdorf

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Cyberkriminalität in Verteidigung und Praxis

Persönliche Beratung
Angelique Hilliges