Das neue Vertragsrecht für digitale Produkte – Block 1: Grundzüge, juristisch und „technisch“
Die Schwerpunkte bauen teilweise aufeinander auf, so dass wir empfehlen, alle vier Teile der Seminarreihe "Das neue Vertragsrecht für digitale Produkte" zu besuchen.
Online | Dienstag, 07. Februar 2023 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62801-23
Rechtsanwälte/-innen und Fachanwälte/-innen für IT-Recht sowie alle, die sich mit Verträgen über digitale Produkte sowie mit Verbrauchsgüterkauf und dabei u. a. mit dem neuen Mängelrecht befassen
Seit 01.01.2022 gilt eine Art „digitales Privatrecht“ im BGB. Im Allgemeinen Teil gibt es im BGB ein Sonderrecht für „Verbraucherverträge über digitale Produkte“, im Kaufrecht einen neu gefassten § 434 und neue Regelungen im Verbrauchsgüterkauf. Das Besondere sind u. a. die Regeln zu Bereitstellung, die stark technisch orientierten Anforderungen an die Vertragsgemäßheit und die Aktualisierungspflicht. Die Anforderungen sind zu Lasten des Kunden kaum absenkbar. Inzwischen gibt es eine Diskussion über den Spielraum, ggf. auch in AGB, allerdings noch keine Rechtsprechung. Die Seminar-Reihe bietet einen Überblick über die Neuregelungen und deren technische Beurteilung sowie deren Auswirkungen für Verträge bzw. AGB.
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Digitale Produkte (digitale Inhalte und Dienstleistungen) §§ 327 ff. BGB, § 434 BGB und Verbrauchsgüterkauf § 475a ff., Anwendungsbereiche, Abgrenzungen
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Neue Begrifflichkeit bei Leistungen und Erfüllung, u.a. Bereitstellung, Zugang
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Die neuen Anforderungen, subjektive und objektive Kriterien, insbes. Qualität, technische Sicht
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Reichweite, Abgrenzung von Interoperabilität und Kompatibilität, technische Sicht
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Zusammenfassung der Neuerungen
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 97 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 145 € Mitglieder Anwaltverein
- 161 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"