Der ärztliche Aufklärungsfehler

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Neu im Programm

Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 21. März 2024 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63003-24

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.

Worum geht es?

In den meisten Arzthaftungsfällen geht es auch um den Vorwurf einer fehlerhafter Aufklärung der Patientin/des Patienten. Hierbei gibt es sowohl aus Sicht der Patienten/-innen wie auch aus der Sicht der/des Behandelnden einige den Prozess entscheidende Besonderheiten zu beachten. Das Seminar befasst sich mit den haftungsrechtlichen Besonderheiten des ärztlichen Aufklärungsrechts.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Die vereinzelt gebotene Aufklärung über der/dem Behandelnden unterlaufene Behandlungsfehler

  • Wirtschaftliche Hinweispfichten der/des Behandelnden über die den Patienten/die Patientin treffenden Kosten

  • Therapeutische Hinweispflichten und insbesondere um die Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie die zunehmend als unzureichend gerügte Aufklärung über Behandlungsalternativen

  • Behandlung der prozessualen und beweisrechtlichen Besonderheiten des Aufklärungsrechts

  • Vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Bereich der Aufklärungsfehlerhaftung aus den letzten drei Jahren

  • Informationen zu der aktuellen Diskussion zur „Stärkung der Patientenrechte“

Wer referiert?

Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen OLG, Schleswig

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Persönliche Beratung
Petra Schrinner