Der ärztliche Aufklärungsfehler

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Neu im Programm
Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 21. März 2024 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63003-24

An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.
Worum geht es?
In den meisten Arzthaftungsfällen geht es auch um den Vorwurf einer fehlerhafter Aufklärung der Patientin/des Patienten. Hierbei gibt es sowohl aus Sicht der Patienten/-innen wie auch aus der Sicht der/des Behandelnden einige den Prozess entscheidende Besonderheiten zu beachten. Das Seminar befasst sich mit den haftungsrechtlichen Besonderheiten des ärztlichen Aufklärungsrechts.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Die vereinzelt gebotene Aufklärung über der/dem Behandelnden unterlaufene Behandlungsfehler
  • Wirtschaftliche Hinweispfichten der/des Behandelnden über die den Patienten/die Patientin treffenden Kosten
  • Therapeutische Hinweispflichten und insbesondere um die Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie die zunehmend als unzureichend gerügte Aufklärung über Behandlungsalternativen
  • Behandlung der prozessualen und beweisrechtlichen Besonderheiten des Aufklärungsrechts
  • Vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Bereich der Aufklärungsfehlerhaftung aus den letzten drei Jahren
  • Informationen zu der aktuellen Diskussion zur „Stärkung der Patientenrechte“

Wer referiert?

Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen OLG, Schleswig

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Persönliche Beratung
Petra Schrinner