Der ärztliche Aufklärungsfehler
Online | Dienstag, 13. Mai 2025 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63006-25
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.
In den meisten Arzthaftungsfällen geht es auch um den Vorwurf einer fehlerhafter Aufklärung der Patienten/-innen. Hierbei gibt es sowohl aus Sicht der Patienten/-innen als auch aus Sicht der/des Behandelnden einige den Prozess entscheidende Besonderheiten zu beachten, mit denen sich das Seminar näher befasst.
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Die vereinzelt gebotene Aufklärung über der/dem Behandelnden unterlaufene Behandlungsfehler
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Wirtschaftliche Hinweispflichten der/des Behandelnden über die den Patienten/die Patientin treffenden Kosten
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Therapeutische Hinweispflichten
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Insbesondere: die Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie die zunehmend als unzureichend gerügte Aufklärung über Behandlungsalternativen
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Behandlung der prozessualen und beweisrechtlichen Besonderheiten des Aufklärungsrechts
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Vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Bereich der Aufklärungsfehlerhaftung aus den letzten drei Jahren
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Informationen zu der aktuellen Diskussion zur „Stärkung der Patientenrechte“
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie