Der Patientenanwalt/die Patientenanwältin – ärztliche Haftung aus Patientinnen- und Patientensicht
Online | Dienstag, 29. April 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63005-25
Rechtsanwälte/-innen mit Patienten/-innenmandat sowie Vertreter/-innen von Behandlern/-innen und Mitarbeitende von Haftpflichtversicherern
Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes am 26. Februar 2013 ist das Arzthaftungsrecht vollständig und umfassend kodifiziert. Das Seminar zeigt, wie sich Patientenanwälte/-innen am besten durch den Dschungel der Paragrafen kämpfen, dabei Wichtiges von Unwichtigem trennen, nie die Sichtweise und Interessen ihrer Mandanten/-innen aus den Augen verlieren und so deren Ansprüche in maximalem Umfang und in möglichst kurzer Zeit durchsetzen.
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Grundregeln der Arzthaftung gemäß §§ 630a ff., 249 ff., 823 ff., 195 ff. BGB, §§ 286 f., 404 ff. ZPO, insbesondere fehlerhafte Behandlung und Aufklärung, Ansprüche, Kausalität, Beweisrecht, Beweislast (einfache und grobe (Befunderhebungs-)Fehler, Dokumentation), Verjährung
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Handlungsablauf eines Arzthaftungsmandats von der Annahme bis zum Abschluss der letzten Instanz, insbesondere Erstberatung: medizinische/rechtliche Orientierung, Ermittlung des Mandatsziels, Vergütung, Rechtsschutz; außergerichtliche/gerichtliche Vertretung und Geltendmachung der Schadenersatzansprüche inkl. Alternativen (Schlichtungsverfahren, Beweissicherung); Gutachten, strafrechtliche Vertretungen; Erzwingung von Rechtsschutz; Prozesstaktik, Befragung von Sachverständigen, Vergleiche, Datenschutz
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie