Der Übergabevertrag
Neu im Programm!
Online  | Montag, 24. November 2025 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61360-25
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Agrar-, Familien- und Erbrecht, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Agrarrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Bei der lebzeitigen Übergabe von Immobilien und landwirtschaftlichen Betrieben sind drei Zielkonflikte zu lösen: das Interesse der übergebenden Person an ihre Absicherung, die Kontinuität bzw. der Erhalt des übergebenen Vermögens und die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit des Übernehmers/der Übernehmerin. Dabei sind auch sozial- und steuerrechtliche Faktoren zu beachten. Sie erhalten eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Gestaltungsinstrumente und Formulierungsbeispiele.
- 
Hofübergabe 
- 
Überlassung des Wohnhauses 
- 
Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten 
- 
Wart und Pflege 
- 
Leibrente/Reallast 
- 
Leibgeding 
- 
Nießbrauch 
- 
Wohnungsrecht 
- 
Gesetzliche und vertragliche Rückforderungsrechte 
- 
Beteiligung Minderjähriger 
- 
Gesetzliche Vertretung 
- 
Gerichtliche Genehmigungen 
- 
Pflichtteilsverzicht 
- 
Erwachsenenadoption 
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 136 € Mitglieder Anwaltverein
- 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie



