Die Novellierung des Patientenrechtegesetzes

Neu im Programm!

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 07. Oktober 2024 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63057-24

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.

Worum geht es?

Für die laufende Legislaturperiode beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der §§ 630a ff. BGB und weiterer arzthaftungsrechtlich relevanter Gesetze, um die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem zu stärken. Das Seminar zeigt die hierzu diskutierten und mehr oder weniger sicher erwartbaren Neuregelungen und deren Vor- und Nachteile auf. Dabei geht es in erster Linie um eine patientenfreundlichere Beweislastverteilung zur Kausalität, aber z. B. auch um eine Ausweitung der Ansprüche auf Erhalt der Behandlungsunterlagen, um eine Ergänzung des § 66 SGB V und um Erweiterungen der ärztlichen Haftpflichtversicherung.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Beweislast beim Behandlungsfehler

  • Prävention

  • Haftpflichtversicherung

  • Vorgerichtliches

  • Arzneimittelrecht

  • Schlichtungs- und Gerichtsgutachten

  • Gerichtszuständigkeit

  • Hygienefehler

  • Ärztliche Dokumentation

  • Fehleraufklärung

  • Schadensumfang

  • Änderungen des SGB V

Wer referiert?

Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen OLG, Schleswig

Wo findet das Seminar statt?

Zoom, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Die Novellierung des Patientenrechtegesetzes

Persönliche Beratung
Petra Schrinner