Die Novellierung des Patientenrechtegesetzes
Neu im Programm!
Online | Montag, 07. Oktober 2024 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63057-24
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.
Für die laufende Legislaturperiode beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der §§ 630a ff. BGB und weiterer arzthaftungsrechtlich relevanter Gesetze, um die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem zu stärken. Das Seminar zeigt die hierzu diskutierten und mehr oder weniger sicher erwartbaren Neuregelungen und deren Vor- und Nachteile auf. Dabei geht es in erster Linie um eine patientenfreundlichere Beweislastverteilung zur Kausalität, aber z. B. auch um eine Ausweitung der Ansprüche auf Erhalt der Behandlungsunterlagen, um eine Ergänzung des § 66 SGB V und um Erweiterungen der ärztlichen Haftpflichtversicherung.
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Beweislast beim Behandlungsfehler
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Prävention
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Haftpflichtversicherung
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Vorgerichtliches
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Arzneimittelrecht
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Schlichtungs- und Gerichtsgutachten
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Gerichtszuständigkeit
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Hygienefehler
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Ärztliche Dokumentation
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Fehleraufklärung
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Schadensumfang
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Änderungen des SGB V
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie