Die Novellierung des Patientenrechtegesetzes

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 30. November 2026 • 13:00 - 15:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63059-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht sowie Sozialrecht.

Worum geht es?

Auch die jetzige Bundesregierung plant bei medizinischen Behandlungen eine Stärkung der Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden und damit eine Änderung der §§ 630a ff. BGB und weiterer arzthaftungsrechtlich relevanter Gesetze, z. B. des SGB V. Das Seminar zeigt die hierzu diskutierten und mehr oder weniger sicher erwartbaren Neuregelungen und deren Vor- und Nachteile auf. Dabei geht es in erster Linie um eine patientenfreundlichere Beweislastverteilung zur Kausalität, aber z. B. auch um eine Ausweitung der Ansprüche auf Erhalt der Behandlungsunterlagen, um eine Ergänzung des § 66 SGB V und um Erweiterungen der ärztlichen Haftpflichtversicherung.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Beweislast beim Behandlungsfehler

  • Prävention

  • Haftpflichtversicherung

  • Vorgerichtliches

  • Arzneimittelrecht

  • Schlichtungs- und Gerichtsgutachten

  • Gerichtszuständigkeit

  • Hygienefehler

  • Ärztliche Dokumentation

  • Fehleraufklärung

  • Schadensumfang

  • Änderungen des SGB V

Wer referiert?

Foto: Wolfgang Frahm
Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen OLG a. D., Schleswig

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 94 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 141 € Mitglied DAV
  • 157 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Die Novellierung des Patientenrechtegesetzes

Persönliche Beratung
Petra Schrinner