Digital Omnibus: Vollbremsung, Umleitung, Fahrplanwechsel –was von der Vereinfachung der EU-Digitalgesetze übrig bleibt

Neu im Programm!

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 15. März 2027 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62802-27

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für IT-Recht. Es ist ebenso geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, Datenschutzbeauftragte, KI- und Compliance-Verantwortliche, IT-Manager und -Managerinnen sowie andere IT-Verantwortliche.

Worum geht es?

Die EU wollte ihr Digitalrecht entlasten – herausgekommen sind mehrere Busse, die in sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Der Omnibus zur KI-VO ist am Ziel: Die Änderungsverordnung gilt seit dem 27.07.2026, verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI auf Dezember 2027 und August 2028 und entschärft die KI-Kompetenzpflicht. Die große Digital-Omnibus-Verordnung zum Datenrecht – DSGVO, ePrivacy und Cookies, Data Act, NIS2 – steht dagegen still: Der Rat fand im Juni 2026 keine qualifizierte Mehrheit, das Parlament wird seine Position kaum vor 2027 beschließen.
Für die Praxis heißt das: Es muss mit zwei Fahrplänen geplant werden. Was in der KI-VO geändert ist, gilt und muss in Governance, Fristenpläne und Verträge einfließen. Was beim Datenrecht verhandelt wird – relativer Personenbezug, KI-Training als berechtigtes Interesse, Cookies in der DSGVO – ist dagegen kein Recht und taugt nicht als Grundlage für Compliance-Entscheidungen. Dazu kommen die deutschen Forderungen, die teils in andere Richtungen gehen als die Wünsche aus Brüssel. Das Seminar sortiert, was gilt, was kommt und was Wunschdenken bleibt.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Landkarte: KI-Omnibus, Digital-Omnibus-Verordnung, Cybersecurity-Paket und Digital Networks Act – wie die Vorhaben zusammenhängen

  • Umgesetzt: Die KI-VO nach der Verordnung (EU) 2026/1744 – neue Fristen, Ausnahmen, KI-Kompetenz, neue Verbote

  • Praxisfolgen für die KI-VO: Was in Governance, Fristenpläne und Verträge gehört – und was gestrichen werden kann

  • In Verhandlung: Personenbezug und Pseudonymisierung, KI-Training als berechtigtes Interesse, Art. 9 DSGVO, Auskunftsrecht

  • Ebenfalls im Paket: Cookies in der DSGVO statt ePrivacy, neue Meldewege, Konsolidierung des EU-Datenrechts im Data Act

  • Verfahrensstand und Prognose: Ratsblockade, Berichterstattung im Parlament, Trilogperspektive – womit wann realistisch zu rechnen ist

  • Deutsche Forderungen: Bundesrat, BMDS und Koalitionsausschuss – Entlastung für Vereine und KMU, klare Zuständigkeiten

  • Nationale Baustelle: BDSG-Novelle, Bündelung der Aufsicht, Beschäftigtendatenschutz – was davon tragfähig ist und was nicht

Wer referiert?

Foto: Sascha Kremer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Mönchengladbach

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 113 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 170 € Mitglied DAV
  • 189 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"

Digital Omnibus: Vollbremsung, Umleitung, Fahrplanwechsel –was von der Vereinfachung der EU-Digitalgesetze übrig bleibt

Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff