(Einfuhr-)Umsatzsteuer und Zoll in der Rechtsprechung
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 22. September 2022 • 14:30 - 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72155-22_2
Im Umsatzsteuer- und Zollrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Steuerrecht sowie Transport- und Speditionsrecht
Das Spannungsverhältnis zwischen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und Zoll zeigt sich inzwischen nicht nur in der praktischen Verzahnung der beiden Rechtsgebiete, sondern seit einigen Jahren auch mit steigender Häufigkeit in der Rechtsprechung des EuGH und auch der nationalen Gerichte. Inhalt des Seminars ist die aktuelle Rechtsprechung zum Einfuhr-, Umsatzsteuer- und Zollrecht bis ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn. Die Rechtsprechung wird im Gesamtzusammenhang mit der Materie des Umsatzsteuer- und Zollrechts unter Darstellung praxisrelevanter Fälle dargestellt und erläutert.
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Zusammenhang zwischen (Einfuhr)-Umsatzsteuer und Zoll
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Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer
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(Einfuhr)-Umsatzsteuer und Bedeutung der Incoterms® für die Einfuhr
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Die Einfuhrlieferung, § 3 Abs. 6 und 8 UStG
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Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer und des Zolls – seit EuGH, C-226/14 und C 228/14 v. 02.06.2016 – Eurogate und DHL keine zwingende Konnexität
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Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, insbesondere Zollverfahren 4200 (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG) und Rückwaren nach der EUStBV
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Einfuhrumsatzsteuerwert und Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 3 UStG
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Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer
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Haftung für Einfuhrumsatzsteuer
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 3300200
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 24. August 2022 • EZ/ÜF 124,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
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