Einstweiliger Rechtsschutz in der Sozialgerichtsbarkeit in besonderen Fällen
Online | Dienstag, 27. Juni 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62010-23
Rechtsanwälte-/innen im Medizin-und Sozialrecht
Tipp: „Einstweiliger Rechtsschutz ist ein Hauptsache-Verfahren – nur schneller“. Dieser Tipp beruht auf jahrelangen Erfahrungen mit und in Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in beiden Instanzen. Geprüft wird materielles Recht – nur ergänzend die Eilbedürftigkeit. Auf dieser Grundlage gibt das Webinar Hinweise zu ER-Verfahren und seinen rechtsstreitrelevanten „Klippen“ in der Auseinandersetzung mit Behörden (und) vor Gericht – am Beispiel der gesetzlichen Krankenkassen. Bringen Sie gerne Ihre aktuellen Fälle mit.
Im Prozessrecht:
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Richtige Antragstellung vor Behörden
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Behörden- und Abteilungszuständigkeiten
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Sozialrechtliche Dokumentationspflicht
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Die Rolle des medizinischen Dienstes
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Beweisanregungen/-anträge nach §§ 86a, b SGG
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Anordnungsanspruch/-grund vs Folgenabwägung
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Mündliche und Video-Verhandlung
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Richtiges Rechtsmittel
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Anhörungsrüge
Im materiellen Recht:
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Lebensverlängernde Therapien, § 2 I a SGB V
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Cannabis-Versorgung, § 31 VI SGB V
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Ansprüche auf Hilfsmittel, § 33 SGB V
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Beitragsrechtsschutz für Selbstständige, §§ 9, 240 SGB V
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Rechtsschutz für Leistungserbringer (Hersteller; Krankenhäuser)
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download