Einstweiliger Rechtsschutz in der Sozialgerichtsbarkeit in besonderen Fällen
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Online | Dienstag, 27. Juni 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62010-23
Rechtsanwälte-/innen im Medizin-und Sozialrecht
Tipp: „Einstweiliger Rechtsschutz ist ein Hauptsache-Verfahren – nur schneller“. Dieser Tipp beruht auf jahrelangen Erfahrungen mit und in Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in beiden Instanzen. Geprüft wird materielles Recht – nur ergänzend die Eilbedürftigkeit. Auf dieser Grundlage gibt das Webinar Hinweise zu ER-Verfahren und seinen rechtsstreitrelevanten „Klippen“ in der Auseinandersetzung mit Behörden (und) vor Gericht – am Beispiel der gesetzlichen Krankenkassen. Bringen Sie gerne Ihre aktuellen Fälle mit.
Im Prozessrecht:
- Richtige Antragstellung vor Behörden
- Behörden- und Abteilungszuständigkeiten
- Sozialrechtliche Dokumentationspflicht
- Die Rolle des medizinischen Dienstes
- Beweisanregungen/-anträge nach §§ 86a, b SGG
- Anordnungsanspruch/-grund vs Folgenabwägung
- Mündliche und Video-Verhandlung
- Richtiges Rechtsmittel
- Anhörungsrüge
- Lebensverlängernde Therapien, § 2 I a SGB V
- Cannabis-Versorgung, § 31 VI SGB V
- Ansprüche auf Hilfsmittel, § 33 SGB V
- Beitragsrechtsschutz für Selbstständige, §§ 9, 240 SGB V
- Rechtsschutz für Leistungserbringer (Hersteller; Krankenhäuser)
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download