Häusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und Familienrecht
Online | Dienstag, 18. November 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61257-25
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Opfer häuslicher Gewalt umfassend beraten und vertreten. Es ist geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen im Familien-, Sozial- und Strafrecht.
Häusliche Gewalt betrifft jedes Jahr viele Millionen Menschen, Tendenz steigend. Im Arbeitsalltag sind dies oft komplexe Fälle, da die Materie meist eine eilige Bearbeitung und ständige Beachtung der wechselnden Emotionslage der Mandantschaft gebietet. Zudem müssen für die optimale Vertretung zahlreiche rechtliche Schnittstellen beachtet werden, so das Familien-, Straf- und Sozialrecht. Es sollen im Rahmen der Fortbildung typische Fallkonstellationen und die rechtlich notwendigen Schritte erläutert und anhand von Mustern, Arbeitshilfen und Rechtsprechung auf verfahrensrechtliche Fragen und kostenrechtliche Fallstricke eingegangen werden.
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Familienrecht: Gewaltschutzanträge und flankierende Anträge, Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Verwirkung von vermögens- und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen
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Strafrecht: typische Straftatbestände, Beweislage „he said, she said“, Strafantragsrecht, Nebenklagevertretung, Beiordnungen und Auferlegung von Kosten
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Sozialrecht: Antragsverfahren auf Opferentschädigung, SGB II bei häuslicher Gewalt und Frauenhausaufenthalt, Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt, Antragsverfahren Opferentschädigungsgesetz/Sozialgesetzbuch XIV
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Exkurs: Folgen häuslicher Gewalt mit Blick auf Regelungen im Ausländer- und Asylrecht
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie