IT-Sicherheit: Technische und rechtliche Pflichten
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Online | Donnerstag, 30. November 2023 • 09:00 - 15:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62867-23
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für IT-Recht und Unternehmensjuristen/-innen, auch in öffentlichen Einrichtungen
Alle deutschen Unternehmen sowie andere private und öffentliche Organisationen sind rechtlich verpflichtet, ihre IT-Infrastruktur zu schützen. In den letzten Jahren haben sich die – schwer überschaubaren und auf diverse Gesetze verteilten – rechtlichen Vorgaben zunehmend erweitert. Nicht nur Betreibende sog. kritischer Infrastrukturen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung dramatische Folgen für die öffentliche Ordnung hätte, sondern auch Betreibende einfacher Webseiten müssen erhöhte Sicherheitsstandards gewährleisten. Im Rahmen des Mitte des Jahres 2021 verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 ist es – bußgeldbewehrt – weiter zu Verschärfungen gekommen.
- Haftungsrisiken bei mangelhafter IT-Sicherheit
- IT-Sicherheitsvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung
- Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes (2.0)
- Vorgaben des TTDSG und des TKG
- Wann sind technische und organisatorische Maßnahmen "geeignet" und "angemessen"?
- Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Anonymisierung, Business Continuity
- Privacy by Design/Privacy by Default
09:00 bis 11:45 Uhr und 12:45 bis 15:30 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
ö. b. u. v. Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, Köln
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Berlin
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 193 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 290 € Mitglieder Anwaltverein
- 322 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"