Krankheit, AU und BEM – neue Entwicklungen im Arbeitsrecht

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 25. November 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61069-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.

Worum geht es?

Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und praxisnahes Handlungswissen rund um Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).

Neben der rechtlichen Bewertung typischer Fallkonstellationen rund um die Krankheit wird insbesondere die praktische Umsetzung des BEM im Betrieb beleuchtet: Welche Maßnahmen sind realistisch? Wo liegen typische Konflikte zwischen Beschäftigten, Führungskräften und Interessenvertretungen? Und warum scheitern BEM-Verfahren in der Praxis häufig trotz rechtlich korrekter Konzeption? Die Referentin verbindet die Perspektive der anwaltlichen Beratung und Prozessführung mit ihrer eigenen Tätigkeit als BEM-Fallmanagerin. Sie berichtet aus konkreten Fällen, wie anspruchsvoll die Suche nach leidensgerechten Arbeitsplätzen und tragfähigen Maßnahmen tatsächlich ist und welche rechtlichen Risiken sich daraus ergeben.

Was sind die Schwerpunkte?

Krankheit und Arbeitsunfähigkeit – wann bestehen Zweifel und welche Folgen hat das?

  • Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und seine Erschütterung: aktuelle Rechtsprechung, typische Verdachtsmomente und Darlegungs- und Beweislast

  • Fortsetzungserkrankung und Einheit des Verhinderungsfalls: Abgrenzungsfragen und Auswirkungen auf die Entgeltfortzahlung

  • Tatsächliche oder vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit: arbeitsrechtliche Konsequenzen und sozialversicherungsrechtliche Folgen

 

Der leidensgerechte Arbeitsplatz – wann besteht ein Anspruch und wie wird er durchgesetzt?

  • Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung: Rechtsgrundlagen, Reichweite und Verhältnis zum BEM

  • Voraussetzungen, Zumutbarkeit und Grenzen der Umsetzung: Direktionsrecht, Organisationshoheit und betriebliche Interessen

  • Durchsetzung in der Praxis: Klage auf leidensgerechten Arbeitsplatz, Darlegungslasten und typische Konfliktfelder

 

Die krankheitsbedingte Kündigung – unter welchen Voraussetzungen ist sie wirksam?

  • Besonderheiten bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten: Rolle des BEM im Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt

  • Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung: negative Gesundheitsprognose, betriebliche Beeinträchtigungen und Interessenabwägung

  • Präventionsverfahren und/oder BEM: Bedeutung im Vorfeld der Kündigung und Einfluss auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung

 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – wie ist ein rechtssicheres BEM durchzuführen?

  • Ziele und Nutzen des BEM sowie sozialrechtliche Folgen längerer Erkrankung

  • Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich: Wen und wie oft muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einladen?

  • Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM: Mindeststandards, Inhalt des Einladungsschreibens und mögliche Beteiligte

  • Datenschutz im BEM nach DSGVO: Informationspflichten und Umgang mit Gesundheitsdaten

  • Zustimmung der BEM-Berechtigten und der „rechtlich regulierte Suchprozess“: Welche Fragen sind zulässig? Welche Maßnahmen sind zu prüfen? Wann sind Reha-Träger und Integrations-/Inklusionsämter einzubinden?

  • Beendigung des BEM: Voraussetzungen und zulässige Abbruchkonstellationen

Wer referiert?

Foto: Angela Huber
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, zertifizierte Mediatorin BM ®, München

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 188 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 282 € Mitglied DAV
  • 313 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Krankheit, AU und BEM – neue Entwicklungen im Arbeitsrecht

Persönliche Beratung
André Szibele