Krankheiten im Asyl- und Aufenthaltsrecht: Darlegungsanforderungen und Beweisantragsrecht vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung
Online | Mittwoch, 02. Oktober 2024 • 09:00 - 15:15 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 64150-24
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Migrationsrecht
In dem Seminar geht es um die Geltendmachung von Krankheiten im Asylverfahren unter Einbeziehung der Rechtsänderung in § 60a Abs. 2c und d AufenthG und § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG. Zum einen sollen dabei die Rechtsgrundlagen und deren Abgrenzung erörtert werden, wobei auch die Auswirkung einer Krankheit im Rahmen des § 3 AsylG betrachtet wird, ferner soll es um § 4 AsylG sowie insbesondere §§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG gehen. Weiter wird die Darlegung im Hinblick auf die strenger gewordenen, formalen Darlegungserfordernisse beleuchtet und die Möglichkeiten, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Ferner wird ein Schwerpunkt auf den Beweisantrag gelegt: Hier soll vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung erläutert werden, wie Beweisanträge gestellt und begründet werden können, ferner wie weiter vorgegangen werden kann nach Ablehnung von Beweisanträgen im Prozess wie auch im Hinblick auf ein mögliches Berufungszulassungsverfahren.
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Geltendmachung von Krankheiten im Asyl- und Aufenthaltsverfahren
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Rechtsgrundlagen und Abgrenzung
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Darlegungserfordernisse
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Beweisantragsrecht
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Berufungszulassungsverfahren
09:00 bis 11:45 Uhr und 12:30 bis 15:15 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie