Lebzeitige Zuwendungen und deren Rechtswirkungen im Familien- und Erbrecht (zivilrechtlich)
Online | Mittwoch, 25. September 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71352-24_2
Familien- und Erbrechtspraktiker/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen im Familienrecht und Erbrecht
Lebzeitige Zuwendungen sind in häufigen Streitfällen bei der Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten/-innen und unter Miterben/-innen wertvolle Vermögensgegenstände, nicht selten Immobilien. Sie bestimmen in solchen Fällen maßgeblich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen. Die Teilnehmenden erhalten ein aktualisiertes umfangreiches Manuskript und die Lösung der im Seminar behandelten Fälle.
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Zuwendungen bei der Zugewinngemeinschaft: Zuwendungen von Seiten Dritter im Anfangs- und Endvermögen mit Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrechtsvorbehalt sowie Rückforderungsrechten; Zuwendungen unter Ehegatten/-innen; Anrechnung einer Zuwendung auf die Zugewinnausgleichsforderung; Anrechnung einer Zuwendung auf den Ehegattenpflichtteil; Innengesellschaft trotz Zugewinnausgleichs; Rückforderung einer Zuwendung im Falle von Trennung und Scheidung; Güterstandsschaukel als Variante einer lebzeitigen Zuwendung; die schenkungsteuerlichen Vorteile der Güterstandsschaukel; die erbrechtlichen Auswirkungen der Güterstandsschaukel; Gegenstandsbeschränkter Zugewinnausgleich
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Zuwendungen bei der Gütertrennung: die Auseinandersetzung einer Innengesellschaft; die Rückforderung einer Zuwendung im Falle von Trennung und Scheidung
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Zuwendungen bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: die Innengesellschaft
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Zuwendungen bei der Erbengemeinschaft: die Ausgleichung einer Zuwendung bei der Auseinandersetzung des Nachlasses; die Immobilie betr. ein Übernahmerecht
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Zuwendungen beim Pflichtteilsrecht: die Anrechnung einer lebzeitigen Zuwendung auf den Pflichtteil; die Ausgleichung einer lebzeitigen Zuwendung auf den Pflichtteil
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/ Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Lebzeitige Zuwendungen und deren Rechtswirkungen im Familien- und Erbrecht (zivilrechtlich)
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