Mangelhafte Bauleistung und technische Regelwerke (DIN-Normen) – dargestellt anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung

Neu im Programm!

Wann und wo findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 28. November 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71161-24_2

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Unternehmen des Baugewerbes sowie öffentliche Auftraggeber/-innen

Worum geht es?

„Wurden die maßgeblichen DIN-Normen und andere Regelwerke eingehalten, ist der Prozess für den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin bereits gewonnen, bei einem Verstoß droht ein verlorener Prozess.“ So die verbreitete Meinung.

Dabei wird jedoch übersehen, dass die Rechtsprechung insoweit eher uneinheitlich ist: Mal liegt bei einem Verstoß gegen DIN-Normen immer auch ein Mangel vor, während in anderen Fällen selbst bei Nichteinhaltung der DIN-Normen kein Mangel festgestellt werden kann – und sogar umgekehrt.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind so eine nicht mehr begründbare Glaubensfrage, die Baubeteiligte, Juristen/-innen und Sachverständige in Erklärungsnöte bringt. In ihrer Not setzen diese nicht selten kurzerhand DIN-Normen und andere Regelwerke mit a. R. d. T. mehr oder minder kritiklos gleich.

Wie aber ist vorzugehen, um dennoch die Interessen der Mandantschaft – notfalls gegen DIN-Normen und das von dem gerichtlichen Sachverständigen gefundene Ergebnis – erfolgreich zu vertreten?

Anhand praktischer Beispiele und unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung werden in diesem Seminar sowohl die technischen Probleme als auch die juristischen Fehlvorstellungen besprochen. Zudem gewinnen die Seminarteilnehmenden auch wichtige Einblicke in die richterliche Denkweise. Tipps zu taktischen und prozessrechtlichen Strategien für den forensisch tätigen Rechtsanwalt/die forensisch tätige Rechtsanwältin werden bei diesem sehr praxisrelevanten Seminar nicht zu kurz kommen.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Technische Regelwerke

  • Eingang in die richterliche Entscheidungsfindung

  • Richtiger Umgang mit dem Mangelbegriff und technischen Normen

  • Prozessuales

  • Beispiele aus der Rechtsprechung

  • DIN eingehalten – trotzdem Mangel

  • DIN-Verstoß – kein Mangel

  • CE-Kennzeichnung fehlt – Mangel

  • CE-Kennzeichnung fehlt – kein Mangel

  • CE-Kennzeichnung korrekt – trotzdem Mangel

Wer referiert?

Vorsitzender Richter am LG, (Spezialkammer für Bausachen), Koblenz

Wo findet das Seminar statt?

relexa Hotel, Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 957780
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 28. Oktober 2024 • EZ/ÜF 116,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 272 € Mitglieder Anwaltverein
  • 302 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Mangelhafte Bauleistung und technische Regelwerke (DIN-Normen) – dargestellt anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung

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Persönliche Beratung
Beate Straubel