Online-Vortrag im Selbststudium: Arbeitsrechtliche Beendigungssachverhalte aus sozialrechtlicher Sicht

Den Vortrag können Sie jederzeit buchen, der Zugang steht Ihnen anschließend für 3 Monate zur Verfügung.

2,5 Fortbildungsstunden

Online | Donnerstag, 01. Januar 2026, 00:01 Uhr bis Donnerstag, 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 81096-26

An wen richtet sich der Vortrag?

Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeits- und Sozialrecht. Er ist sowohl für Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen geeignet als auch für Fortgeschrittene.

Worum geht es?

Das Aushandeln und der Abschluss arbeitsgerichtlicher Vergleiche und Aufhebungsverträge ist Kerngeschäft von Arbeitsrechtlern und Arbeitsrechtlerinnen. Dass eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe droht, ist den meisten Anwälten und Anwältinnen bekannt. Wie diese (rechtssicher) vermieden werden kann und welche sozialrechtlichen Vorgaben in schwierigeren Fallkonstellationen darüber hinaus Berücksichtigung finden sollten, ist weniger geläufig – so jedenfalls der Eindruck in der Gerichtspraxis. Prüffrage: Wie gestalten Sie einen Aufhebungsvertrag bei besonderem Kündigungsschutz? Der Vortrag zielt darauf ab, das anwaltliche Auge in diesem Sinne zu schulen, so dass der Mandant bzw. die Mandantin über alle Gestaltungsoptionen und ihre Folgen, u. a. für den Krankenversicherungsschutz, die Arbeitslosengeldhöhe, Ausschlusstatbestände etc. beraten werden kann.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Praxistipps bei der anwaltlichen Betreuung von Beendigungssachverhalten

  • Das Zusammenspiel von Arbeits- und Sozialrecht auf bekannten Wegen und auch abseits bekannter Wege

  • Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung sozialversicherungsrechtlicher Fallstricke, z. B. beim Arbeitslosengeldbezug oder in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Überblick über das Sozialverwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren

Wer referiert?

Foto: Julia Pfeffer
Richterin am SG, Sozialgericht Gießen, Lehrbeauftragte an der TH Mittelhessen

Was kostet die Bearbeitung?

  • 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 136 € Mitglieder Anwaltverein
  • 152 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download

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Persönliche Beratung
Hartwig Hümme