Online-Vortrag im Selbststudium: Digitale Beweismittel

Den Vortrag können Sie jederzeit buchen, der Zugang steht Ihnen anschließend für 3 Monate zur Verfügung.

Online | Montag, 01. Januar 2024, 00:01 Uhr bis Dienstag, 31. Dezember 2024, 23:59 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 82297-24

An wen richtet sich der Vortrag?
Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger/-innen und Fachanwälte/-innen für Strafrecht und Fachanwälte/-innen für Informationstechnologierecht.
Worum geht es?
Daten kommt in Strafverfahren eine stetig wachsende Bedeutung zum Nachweis von Täterschaft und Tatbegehung zu. Die Daten können bei Beschuldigten und Diensteanbietern oder anderen Dritten gespeichert sein, so dass Zugriffsmöglichkeiten mit und ohne Kenntnis der/des Beschuldigten bestehen. Das Seminar gibt einen Überblick, mit welchen IT-Ermittlungsmaßnahmen die Ermittlungsbehörden Daten als digitale Beweismittel für ein Strafverfahren erheben können und wo ihre Ermittlungsbefugnisse enden. Denn nicht alles, was technisch möglich ist, ist rechtlich erlaubt.
Was sind die Schwerpunkte?
Teil 1: IT-Ermittlungsmaßnahmen OHNE Kenntnis der/des Beschuldigten: 1. Polizeiliche Recherche:
  • Online-Recherche, § 163 StPO
  • Verdeckte Ermittler, § 110a StPO
2. Datenerhebung beim Diensteanbieter:
  • Erhebung von Verkehrsdaten, § 100g StPO
  • Erhebung von Bestandsdaten, § 100j StPO
  • Erhebung von Nutzungsdaten, § 100k StPO
  • Erhebung von retrograden Postdaten, § 99 StPO
3. Verdeckte Erhebung von Kommunikation und Daten:
  • Telekommunikationsüberwachung, § 100a Abs. 1 S. 1 StPO
  • Quellen-Telekommunikationsüberwachung, § 100a Abs. 1 S. 2 StPO
  • Online-Durchsuchung, § 100b StPO
  Teil 2: IT-Ermittlungsmaßnahmen MIT Kenntnis der/des Beschuldigten:
  • Durchsuchung, §§ 102, 103 StPO,
  • Durchsicht, § 110 StPO
  • Europäische Sicherungs- und Herausgabeanordnung (e-evidence)
  • Herausgabeverlangen, § 95 StPO
  • Sicherstellung und Beschlagnahme als Beweismittel, § 94 StPO
  • Beschlagnahme als Einziehungsgegenstsand und Vermögensarrest, §§ 111b, 111e StPO

Wer referiert?

Foto: Diana Nadeborn
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Berlin

Was kostet die Bearbeitung?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download

Online-Vortrag im Selbststudium: Digitale Beweismittel

Persönliche Beratung
Hartwig Hümme