Online-Vortrag im Selbststudium: KI-Kompetenzschulung gemäß Art. 4 KI-VO

Den Vortrag können Sie jederzeit buchen, der Zugang steht Ihnen anschließend für 3 Monate zur Verfügung.

2 Vortragsstunden

Online | Mittwoch, 01. Juli 2026, 00:01 Uhr bis Donnerstag, 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr (2 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 82698-26

An wen richtet sich der Vortrag?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die KI-Systeme in ihrer anwaltlichen Tätigkeit einsetzen oder künftig einsetzen möchten.

Worum geht es?

Die KI-Kompetenzschulung vermittelt die notwendigen Grundlagen für einen verantwortungsvollen Einsatz künstlicher Intelligenz in der anwaltlichen Praxis. Neben den Chancen und Risiken von KI-Systemen werden die wesentlichen Vorgaben der europäischen KI-Verordnung sowie mögliche Fehler, Diskriminierungen und Halluzinationen behandelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der eigenverantwortlichen Prüfung von KI-Ergebnissen und den berufsrechtlichen Anforderungen, insbesondere der anwaltlichen Sorgfalt und Verschwiegenheit. Damit trägt die Schulung zum Aufbau der nach Art. 4 KI-VO erforderlichen KI-Kompetenz bei.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Grundlagen der KI sowie ihre Chancen und Risiken anhand praktischer Beispiele

  • Risikobasierte Regulierung von KI-Systemen nach der europäischen KI-Verordnung

  • Rechtliche Risiken bei einer Zweckänderung von KI-Systemen, etwa beim Einsatz im Personalmanagement

  • Kritische Prüfung von KI-Ergebnissen: Halluzinationen, Diskriminierung, Automation Bias sowie Verwechslung von Korrelation und Kausalität

  • Berufsrechtliche Anforderungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Eigenverantwortung, Sorgfalt und Verschwiegenheit

  • Transparenter und verantwortungsvoller Einsatz von KI in der anwaltlichen Praxis

Enthalten ist zudem ein Fachgespräch mit Daniel von Bronewski, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt der Deutschen Anwaltakademie sowie Richter am Anwaltsgericht Berlin, über den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der anwaltlichen Praxis.

Was kostet die Bearbeitung?

  • 75 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 113 € Mitglied DAV
  • 125 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download

Online-Vortrag im Selbststudium: KI-Kompetenzschulung gemäß Art. 4 KI-VO

Persönliche Beratung
Hartwig Hümme