Online-Vortrag im Selbststudium: Schnittstellen von Insolvenz und Gesellschaftsrecht – Teil 2

Den Vortrag können Sie jederzeit buchen, der Zugang steht Ihnen anschließend für 3 Monate zur Verfügung.
2,5 Fortbildungsstunden

Online | Sonntag, 01. Januar 2023, 00:01 Uhr bis Sonntag, 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 81798-23

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzverwalter/-innen und Berate/-innen
Worum geht es?
Darlehen, die beteiligte Gesellschafter/-innen der Gesellschaft geben, unterliegen seit Inkrafttreten des MoMiG im Jahr 2008 der Subordination gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 des § 39. Für die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen gelten seither nicht mehr die früheren Eigenkapitalersatzregeln. An deren Stelle ist die Anfechtung nach § 135 InsO getreten. Diese erfasst auch die Fälle, in denen Gesellschafter/-innen „ihrer“ Gesellschaft lediglich Sicherheiten zur Verfügung stellen, mit denen sie von dritter Seite gewährte Kredite absichern. Gegenstand des Vortrags sind die Voraussetzungen, unter denen die Darlehensrückzahlung oder das Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin aufgrund der Rückzahlung des gesicherten Darlehens eines Dritten nach § 135 InsO anfechtbar sind. Ferner geht es um Anfechtungsfragen, soweit diese einen gesellschaftsrechtlichen Bezug haben. Dies betrifft etwa die Deckungs- und Vorsatzanfechtung von (Dritt-)Zahlungen der Geschäftsleiter/-innen persönlich, das Verhältnis von Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und Insolvenzantragspflicht sowie die Anfechtung der Ausschüttung von Scheingewinnen. Schließlich werden Fragen des Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahrens mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen erörtert. Hier geht es etwa um die Haftung der Organe des Schuldners/der Schuldnerin im Fall der Eigenverwaltung oder die Fortsetzung der Gesellschaft im Insolvenzplanverfahren.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Anfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen
  • Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen.
  • Bestimmung einer einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderung
  • Erstattungspflicht der Geschäftsleitung im Fall der Rückgewähr des gesicherten Darlehens eines Dritten durch die Gesellschaft
  • Anfechtung von Drittzahlungen der Leitungsorgane
  • Abgrenzung von Bereicherungsansprüchen und Anfechtungsansprüchen nach der Ausschüttung von Scheingewinnen usw.
  • Haftung der Gesellschaftsorgane in der Eigenverwaltung
  • Haftung bei Firmenfortführung und Eigenverwaltung
  • Fortsetzung von Gesellschaften im Insolvenzplanverfahren

Wer referiert?

Richter am BGH, Karlsruhe

Was kostet die Teilnahme?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Persönliche Beratung
Hartwig Hümme