Organhaftung – Rechtsprechung und prozessuale Praxis
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 11. Mai 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71606-23_1
Rechtsanwälte/-innen, die Unternehmen und deren Organe gesellschaftsrechtlich beraten – insbesondere Fachanwälte/innen für Handels- & Gesellschaftsrecht – sowie Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen
Das Seminar gibt einen Überblick über die Haftung von Leitungs- und Aufsichtsorganen vor dem Hintergrund der aktuellen Anforderungen an ein modernes Risikomanagement. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt die Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen und deren prozessuale Besonderheiten ein. Ziel des Seminars ist es einerseits, Organe in der laufenden Beratung vor Haftungsrisiken zu schützen und andererseits, berechtigte Ansprüche nach einer Pflichtverletzung zielsicher geltend zu machen.
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Darstellung Grundlagen und aktuelle Entwicklung der Organhaftung
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Aufbau eines modernen Risikomanagementsystems
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Fallgruppen der Organhaftung von Leitungs- und Aufsichtsorganen in der Rechtsprechung und Beratungspraxis
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Besonderheiten der Prozessführung, insbesondere der Beweislast und Beweisführung
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Praxisbeispiele
Wer referiert?
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Telefon: 069 / 3399680
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/ Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
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