Persönliches Budget – Grundlagen und aktuelle Rechtsentwicklung
Online | Dienstag, 07. Mai 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62006-24
Rechtsanwälte/-innen, die Menschen mit Behinderungen vertreten und deren Teilhabe-Ansprüche durchsetzen (wollen); Verwaltungsjuristen/-innen, die mit persönlichen Budgets bei Leistungsträgern/-innen befasst sind
§ 29 SGB IX regelt das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen. Sie haben das Recht, alle Teilhabeleistungen des SGB IX in Form eines Persönlichen Budgets zu beanspruchen – das schafft den Leistungsbrechtigten erhebliche Handlungsräume für die eigenverantwortliche Gestaltung von Sozialleistungen. In den letzten Jahren hat es wichtige Gerichtsentscheidungen zu Persönlichen Budgets von LSGs und dem BSG gegeben. Trotzdem sind viele Rechtsfragen in der Umsetzung Persönlicher Budgets noch ungeklärt und schwierig. Durch die neu geschaffene außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V) stellen sich manche Fragen zudem drängender.
Das Seminar informiert über die rechtlichen Grundlagen und die Entwicklung des Persönlichen Budgets. Es erläutert auch die besondere Bedeutung Persönlicher Budgets für die betroffenen Menschen mit Behinderungen. Anhand konkreter Verfahren – insbesondere aus dem Bereich des SGB IX, aber auch des SGB V – werden Möglichkeiten, Grenzen und kritische Punkte des Persönlichen Budgets aufgezeigt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Persönliche Budget in Zusammenhang mit Assistenz- und Pflegeleistungen gerichtet, aber auch z. B. im Bereich der Kommunikationsunterstützung.
Die Veranstaltung bietet auch Möglichkeiten, über konkrete Fälle zu sprechen, mit denen Sie befasst sind. Ziel ist es, den Teilnehmenden Informationen zu vermitteln, worauf in der Beratung und Vertretung von Mandanten/-innen zu achten ist, um bereits im Vorverfahren die Richtung des Verfahrens positiv zu beeinflussen, die Entscheidungsfindung der Behörde zu beschleunigen und die Prozesschancen zu erhöhen. Juristen/-innen aus Leistungsabteilungen von Trägern der Eingliederungshilfe oder anderer Reha-Leistungen sowie der Krankenkassen profitieren von einer kritischen Aufarbeitung der neueren Rechtsprechung
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Konzept des Persönlichen Budgets
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Wer kann das Persönliche Budget bekommen?
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Bedeutung der Zielvereinbarung
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Weichenstellungen im Antragsverfahren
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Pflege/Assistenz und Persönliches Budget
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Persönliche Budgets und Kommunikationsassistenz
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Trägerübergreifendes Budget
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Die Rechtsprechung des BSG
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Verfassungsbeschwerden und Eilverfahren zu Persönlichen Budgets
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie