Praxis Urheberrecht
Online | Dienstag, 24. November 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63658-26
Dieses bewährte Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, an juristische Mitarbeitende von Medienunternehmen, Internet- und Softwareunternehmen, Unternehmen der Werbe- und Designbranche sowie der Baubranche, Behörden, Verbänden und Verwertungsgesellschaften, sowie an andere Juristinnen und Juristen, die immer wieder mit dem Urheberrecht in Berührung kommen. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Urheber- und Medienrecht.
„Copyright is everywhere“ – Das Urheberrecht wird wirtschaftlich immer bedeutender und ist weit über die klassischen Medienbranchen hinaus anwendbar. Der erfahrene Referent vermittelt Ihnen in diesem Seminar die grundsätzlichen Strukturen des Urheberrechts anhand ausgewählter aktueller praktischer Fallbeispiele. Zusätzlich erörtert er überblicksartig praktische Erfahrungen mit der großen Reform 2021. Und natürlich geht das Seminar auch auf die urheberrechtlichen Fragen rund um künsttliche Intelligenz ein.
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Urheberrechte: Was ist geschützt – gerade auch im KI-Zeitalter?
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Persönlichkeits- und Verwertungsrechte, unerlaubte Bearbeitung und freie Benutzung,
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Schutzfrist, Schranken
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Leistungsschutzrechte: z. B. ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Datenbankhersteller, Filmhersteller, Lichtbildner, nachgelassene Werke, Presseverleger
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Vertragsrecht im Urheberrecht: Nutzungsrechte, Vergütung, Vermutungsregeln, Rückrufrechte
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Rechtsfolgen und prozessuale Durchsetzung
09:00 bis 13:15 Uhr und 14:15 bis 18:00 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 282 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 423 € Mitglieder Anwaltverein
- 423 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 470 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer