Praxisfragen zum Bürgergeld
Online | Dienstag, 23. April 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62004-24
Dieses Seminar ist geeignet für alle, die sich mit Fragen des SGB II beschäftigen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Sozialrecht.
Mit dem neuen Bürgergeld, das seit dem 01.01.2023 gilt, wurde eine der größten Reformen des SGB II durchgeführt. Dabei geht es vor allem um die Einführung großzügiger Regelungen und eine Neuausrichtung der Eingliederungsinstrumente.
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Allgemeines: Einführung einer „Vertrauenszeit“ und einer „Kooperationszeit“, Einführung einer „Karenzzeit“
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Anspruch dem Grunde nach: Änderung der Einkommensanrechnung (einmalige und laufende Einnahmen, nicht anrechnungsfähige Einnahmen, Freibeträge), Änderung der Vermögensberücksichtigung (höhere Freibeträge, Einführung „Karenzzeit“), Änderung der Ausschlussregelungen (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs)
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Änderungen bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Änderungen der Leistungen für Unterkunft und Heizung, Einführung „Karenzzeit“)
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Änderungen bei den Eingliederungsleistungen: Änderung der Leistungsgrundsätze, Einführung eines Kooperationsplans, Einführung des § 16j SGB II (Bürgergeldbonus) und des § 16k SGB II (ganzheitliche Betreuung)
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Änderungen bei den Pflichten: Änderung des § 12a SGB II, Änderung der §§ 31 ff. SGB II
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Änderung des Verfahrensrechts: Bagatellgrenze bei Aufhebung und Rückforderung, Änderung des § 41a SGB II
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie