Prüfung durch die Datenschutzbehörden – Strategien im Umgang mit Aufsichtsverfahren
Neu im Programm!
Online | Mittwoch, 19. November 2025 • 10:00 - 12:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 66051-25
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Compliance-Abteilungen aus jeder Fachrichtung und Branche, da potenziell all diese Kollegen und Kolleginnen einer aufsichtsbehördlichen Kontaktaufnahme begegnen können.
Ausgehend von Beschwerden durch Kunden und Kundinnen, (ehem.) Beschäftigte oder sonstige Betroffene kann es jedem Unternehmen passieren, Post, Anrufe oder Kontrollankündigungen von einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu erhalten. Auch in arbeits- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kommen immer häufiger datenschutzrechtliche Streitigkeiten zum Tragen, in denen die Aufsichtsbehörden eingeschaltet werden.
Für die meisten Unternehmen, ihre Datenschutzbeauftragten, Rechtsabteilungen oder Anwälte und Anwältinnen stellt dieser Behördenkontakt eine Ausnahmesituation dar, mit der sie in der Regel keine praktische Erfahrung haben. Zumeist fällt es den Beteiligten schwer, den Sachverhalt datenschutzrechtlich und verfahrensrechtlich einzuordnen und die erforderlichen Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen. Selbst Beteiligte mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung haben vielfach keine Vorstellung von behördeninternen Abläufen und wie eine behördliche Kontaktaufnahme zu interpretieren ist. Gleichwohl kann bereits die erste Reaktion im aufsichtsbehördlichen Verfahren entscheidende Weichen stellen und das weitere Verfahren, insbesondere dessen Länge und Ausgang, erheblich beeinflussen.
Die Teilnehmenden des Seminars werden mit dem Ablauf, dem verfahrensrechtlichen Rahmen und behördlichen Befugnissen in Aufsichtsverfahren vertraut gemacht, deren Kenntnis gerade zu Verfahrensbeginn relevant ist, um strategisch günstig reagieren zu können.
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Wann und warum kommen Mandanten und Mandantinnen mit Datenschutzbehörden in Kontakt (anlassloses und anlassbezogenes Tätigwerden)?
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Wie ist der (Erst-)Kontakt mit einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde einzuordnen (Aufsichtsverfahren vs. Ordnungswidrigkeitenverfahren, nationale Fälle vs. OSS-Verfahren, Prüfformate der Behörden)?
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Wie laufen die Verfahren ab (Untersuchungsbefugnisse der Behörden, flankierendes Verfahrensrecht)?
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Welche verfahrensrechtlichen Fallstricke sind zu beachten?
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Strategien im Umgang mit aufsichtsbehördlichen Prüfverfahren (Vor- und Nachteile bestimmter Reaktionsmöglichkeiten, potenzielle Auswirkungen verschiedener Verteidigungswege)
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 136 € Mitglieder Anwaltverein
- 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie