Sekundäre Darlegungslast des Frachtführers
Neu im Programm!
Online | Mittwoch, 25. November 2026 • 13:00 - 16:30 Uhr (3 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63551-26
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Mitarbeitende von Versicherungen sowie von Transport- und Speditionsunternehmen, die sich mit Schadensfällen im Transportwesen befassen. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Transport- und Speditionsrecht.
Die sekundäre Darlegungslast des Frachtführers ist einer der praxisrelevantesten Streitpunkte im Transportprozess. Immer häufiger verlangen Gerichte eine detaillierte Darstellung der Transportorganisation, der konkreten Abläufe und der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen. Bleibt dieser Vortrag aus oder ist er unzureichend, drohen erhebliche prozessuale Nachteile – bis hin zum Zugeständnis des klägerischen Vortrags nach § 138 Abs. 3 ZPO. Das Seminar zeigt die aktuelle Linie der Rechtsprechung auf, beleuchtet die Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten und grenzt die zulässige sekundäre Darlegungslast gegenüber unzulässigen Ausforschungen ab. Typische Fallgruppen wie Diebstahl, organisatorische Schwachstellen oder betrügerische „Phantomempfänger“ werden praxisnah aufgearbeitet. Außerdem werden die Auswirkungen auf die Haftungsverteilung, mögliche Mitverantwortungen des Absenders und die Bestimmung der Schadenshöhe behandelt.
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Systematik der Darlegungs- und Beweislast im Frachtprozess
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Reichweite der sekundären Darlegungslast des Frachtführers
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Anforderungen an Transportorganisation und Dokumentation
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Typische Fallkonstellationen (u. a. Diebstahl, Organisationsverschulden, „Phantomempfänger“)
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Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des OLG Hamm vom 21.08.2025, Az. 18 U 101/20
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Auswirkungen auf Haftung, Mitverantwortlichkeit des Absenders und Schadenshöhe
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 109 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 164 € Mitglieder Anwaltverein
- 182 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie


