Seminarpaket Arbeitsrecht: 2 x 7,5 Stunden
Berlin | Donnerstag, 22. Juni 2023, 09:00 Uhr bis Freitag, 23. Juni 2023, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71020-23
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke à 5 Stunden) und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt.
Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmenden allerdings von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Brennpunkte im Arbeitsvertrag
Donnerstag, 22. Juni 2023 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie an Unternehmensjuristen/-innen und Mitarbeiter/-innen von Personal- und Rechtsabteilungen.
Worum geht es? Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Formulierungen steigen stetig. Das Seminar behandelt die typischen Brennpunkte der Arbeitsvertragsgestaltung und gibt dabei zugleich einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu den relevanten Themenblöcken. Im ersten Teil werden die Anforderungen an die Arbeitsvertragsgestaltung durch die Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie dargestellt, mögliche Regelungen zu Arbeitszeit und Überstunden, einschließlich der Anforderungen aus der EuGH-Rechtsprechung, besprochen sowie Befristungsregelungen und sinnvolle Trennungsregelungen behandelt. Der zweite Teil geht auf die aktuelle Urlaubsrechtsprechung und die sich daraus ergebenden Vertragsgestaltungsmöglichkeiten ein, stellt nachvertragliche Wettbewerbsregelungen und den Schutz von Know-How durch Geheimhaltungsregelungen vor, erläutert, was bei Regelungen zum Home Office/Mobile Work zu beachten ist und wie die Rückerstattung von Fortbildungskosten geregelt werden kann. Abschließend werden Möglichkeiten der Flexibilisierung der Vergütung sowie Employer Branding Gesichtspunkte vorgestellt.
Was sind die Schwerpunkte -
Neue Anforderungen aus der Arbeitsbedingungenrichtlinie
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Regelungen zu Arbeitsort, insb. Homeoffice/Mobile Work
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Flexibilisierung von Vergütung
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Gestaltungen von Arbeitszeit/Dokumentation/Überstunden
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Befristungsregelungen
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Trennungsregelungen, einschließlich Auf- und Abwicklungsverträgen
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Ausschlussklauseln
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Urlaubsregelungen
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Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
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Geheimhaltungsklauseln/Datenschutz/Rückgabe
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Erstattung von Fortbildungskosten
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Employer Branding
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- Block 2: Schnittstellen zwischen Sozial(versicherungs)recht und Arbeitsrecht
Freitag, 23. Juni 2023 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte/-innen, die arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich tätig sind sowie an Mitarbeiter/-innen in Rechts- und Personalabteilungen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht.
Worum geht es? Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, kommt der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer/-innen über Arbeitslosengeld erhebliche Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld sowie die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (Lösungstatbestand) unter Berücksichtigung der einschlägigen und aktuellen Rechtsprechung behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt des Seminars bildet der Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen.
Was sind die Schwerpunkte -
Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld: Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung, Erfüllung der Anwartschaftszeit
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Rechtsfolgen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld: Entstehung und Inhalt des Anspruchs sowie sozialversicherungsrechtlicher Schutz des/der Beziehers/-in von Arbeitslosengeld
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Voraussetzungen der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (Lösungstatbestand): Lösung, Kausalität, Verschulden, Fehlen eines wichtigen Grundes
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Wirkungen der Sperrzeit: Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Minderung der Bezugsdauer, Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Sanktionen im Bereich des SGB II, Krankenversicherungsschutz während der Sperrzeit
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Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen: Verfahren bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung, Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX nebst Ausnahmen, erweiterter Beendigungsschutz nach § 175 SGB IX, Sonderkündigungsschutz nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 030 / 308260
Was kostet die Teilnahme?
- 379 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 569 € Mitglieder Anwaltverein
- 632 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie